Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis in Nordrhein-Westfalen verzeichnet aktuell 8 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 999 € bis 12,4 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 771 Tsd. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Rheinisch-Bergischer Kreis sind Forschung & Entwicklung (47%), Bauarbeiten (20%) und Architektur & Ingenieurwesen (5%). Weitere relevante Bereiche umfassen Gartenbau & Forstwirtschaft und Reparatur & Wartung.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Rheinisch-Bergischer Kreis zählen Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (38 Ausschreibungen), RVK | Regionalverkehr Köln GmbH (12 Ausschreibungen) sowie Bundesanstalt für Straßenwesen (11 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Die Nutzungsdauer von Betonfahrbahndecken besitzt einen maßgebenden Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Straßenkonstruktion. Sie stellt einen wesentlichen Eingangsparameter für Lebenszyklusanalysen dar und beeinflusst entscheidend das Ergebnis einer Nachhaltigkeitsbilanzierung. Vor diesem Hintergrund sind praxisnahe und fundierte Annahmen für die zu erwartenden Nutzungsdauern zu definieren. Ziel dieses Forschungsprojekts ist es, basierend auf maßgebenden Kenngrößen eine fundierte Datengrundlage/Datenstruktur zur Definition und Analyse von Dauerhaftigkeiten und strukturellen Substanzen von Betonbauweisen zu erstellen und diese zur Substanzbewertung an ausgewählten Streckenabschnitten anzuwenden. Für die Analyse der Dauerhaftigkeit bzw. der strukturellen Substanz von Betonbauweisen sollen zwei Methoden vergleichend angewendet werden. Der Fokus liegt zum einen auf der Nutzung geeigneter Praxisdaten, insbesondere aus der ZEB, zur Ermittlung von Verlaufsfunktionen der maßgebenden Parameter nach der Vorgehensweise in Anlehnung an FE 04.0315. Zum anderen sollen rechnerische Analysen zur Bestimmung der strukturellen Substanz erfolgen, die streckenspezifisch zu mindestens 2 Bewertungszeitpunkten an der Praxis validiert werden. Hierfür ist die Vorgehensweise nach FE 08.0257 (Evaluierung von bestehenden Betonfahrbahnen auf unterschiedlichen Tragschichtkonstruktionen – Kap 6: Methodik zur Bewertung der strukturellen Substanz) und dem Artikel von Axel Riwe: Das Verfahren zur Substanzbewertung nach dem RSO Beton (Entwurf) in Straße und Autobahn 11/2024) anzuwenden.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Daten-Aufbereitungssystems, das unterschiedliche Daten aus systemexternen Datenquellen (Eingangsdaten) des DFRS-Datenökosystems nutzt, um diese zu Verkehrswarnmeldungen (Ausgangsdaten) weiterzu-verarbeiten und in einer Datensenke (Nationaler Zugangspunkt / Mobilithek) für die weitere Benutzung verfügbar zu machen. Dieses System wird im nachfolgenden als Level-3- System für Deutschland (L3DE-System) bezeichnet. Durch das L3DE-System soll der AG die Rolle eines Service Creators entsprechend der DFRS-Maßgaben am Standort Deutschland einnehmen können. Weitere Informationen zur Rolle des Service Creators sowie zu den DFRS-Maßgaben sind im Mehrparteienabkommen sowie in der technischen Dokumentation des DFRS zu finden: • Mehrparteienabkommen: https://www.dataforroadsafety.eu/images/Documenten/Multi_Party_Agreement_-_SRTI_Ecosystem_-_Data_for_Road_Safety_final_bundled_PDF_signed_version.pdf • Technische Dokumentation: https://www.dataforroadsafety.eu/images/Documenten/FINAL-Data_For_Road_Safety_Technical_Documentation_v1.05.pdf
Apothekenversorgung für 5 Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
Die Stadt Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt die Vergabe der folgenden Leistungen: Kanalreinigungsarbeiten/ Unterhaltungsreinigung von Sonderbauwerken im Stadtgebiet Wermelskirchen. Die Reinigungsarbeiten werden tageweise in regelmäßigen Zeitabständen, ca. alle 2 Wochen, abgerufen und im Stundenlohn vergütet. Insgesamt ist mit ca. 30 Einsatztagen zu rechnen. Die ausgeschriebenen Mengen sind Schätzwerte. Eine Abweichung von +/- 20% führt nicht zu Menr-/ Minderkosten und verändert nicht due Einheitspreise. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, sofern nicht von einer Vertragspartei im laufenden Vertragsjahr bis zum 01.10 des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029.
Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC‐Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC‐Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG). Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC‐Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Bestätigungsanalysen im Blutserum zu korrelieren. In dieser Festlegung soll auch berücksichtigt werden, dass ein akuter Cannabiskonsum möglichst solange als positiv angezeigt wird, wie die aus der Literaturanalyse ersichtlichen Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten besteht. Weiterhin sollen neuere Verfahren wie z.B. Speichel als Matrix für eine Bestätigungsanalyse und die Möglichkeiten zum Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden.
FE 77.0702/2024/ "Fußverkehrsnetze für nachhaltige Mobilität und attraktive öffentliche (Straßen-) Räume" Die hohe Bedeutung des Fußverkehrs erfährt zunehmende Anerkennung. Dies gilt sowohl für Wege, die ausschließlich zu Fuß zurückgelegt werden als auch für intermodale Wege, vor allem in Kombination mit dem ÖPNV. Der Schnittstelle von Fußverkehr und ÖPNV kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. In der Planungspraxis spiegelt sich diese bei der Gestaltung von Straßenräumen oftmals nur unzureichend wider, wenn beispielsweise auch in Bereichen mit erhöhten Fußverkehrsaufkommen und städtebaulicher Bedeutung für den Fußverkehr lediglich Flächen mit Mindestmaß zugewiesen werden. Eine systematische Klassifizierung von Fußverkehrsnetzen analog zu den Netzen für den Kfz- und Radverkehr könnte die Erfüllung der Anforderungen des Fußverkehrs an Bewegung und Aufenthalt für konkrete Straßenplanungen unterstützen, wird aber bisher kaum durchgeführt. Ziel dieses Forschungsprojekts ist es, Methoden zur Identifizierung und Weiterentwicklung von Fußverkehrsnetzen darzustellen und zu diskutieren. Auf dieser Grundlage ist eine ausgewählte Methode für einen übertragbaren Einsatz im Bundesgebiet auszuarbeiten. Es hat eine Systematisierung und eine breite Darstellung der verschiedenen Ansätze sowohl der Netzentwicklung bzw. -hierarchisierung wie auch der dazu benötigten Methoden zu erfolgen. Dies ist für verschiedene Raumtypen, von kleinen Orten bis hin zu Großstädten zu betrachten. Hierbei sind planerische Ansätze, beispielsweise nach EFA bzw. auch technische Methoden wie GIS-unterstütze Ansätze (z. B. Fußverkehrsentwicklungsplan in Leipzig) zu betrachten. Auch Ansätze aus dem Ausland sind zu berücksichtigen.
Durch verkehrsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkungen und Gefahrenwarnungen können Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf verbessern. Das Projekt verfolgt das übergeordnete Ziel, den Zusammenhang zwischen dem Einsatz von SBA und der Entwicklung von Unfallzahlen, -typen und -schwere auf deutschen Autobahnen empirisch zu untersuchen. Es sollen aktuelle, belastbare Grundlagen für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Neu- und Ersatzinvestitionen für SBA abgeleitet werden.
Auf Autobahnen mit einem hohen Verkehrsaufkommen in deutschen Ballungsräumen sind teilweise Überlastungserscheinungen festzustellen, die sich durch Staus oder stockenden Verkehr äußern. Um solch hohe Verkehrsstärken bei einer ausreichenden Qualität des Verkehrsablaufes sicher abwickeln zu können, sind auf betreffenden Autobahnen auf freier Strecke häufig breite Regelquerschnitte mit bis zu fünf Fahrstreifen je Fahrtrichtung notwendig. Im Rahmen der Entwicklung breiter Autobahnquerschnitte ist festzustellen, dass die vorhandene Regelung der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA; FGSV 2008) bei geteilten Verwindungen mit der sich ergebenden konstanten Länge der Verwindungsstrecke nicht mehr sinnvoll anwendbar ist. Gleichzeitig gibt die Anrampungsmindestneigung min ∆s die Mindestneigung vor, bei der noch ein geregelter Wasserabfluss erfolgt. Beide Regelungen führen bei breiten Querschnitten (8- und 10- streifiger Gesamtquerschnitt) sowie bei außermittiger Lage der Drehachse zu großen Höhenunterschieden im Randbereich des Querschnitts. Diese Höhenunterschiede sollen möglichst reduziert werden. Im Rahmen des Forschungsprojektes ist zu überprüfen, wie bei breiten Autobahnquerschnitten Verwindungsbereiche, unter Berücksichtigung einer ausreichenden Entwässerung, realisiert werden können. Ferner sind Regelungen für geteilte Verwindungsbereiche breiter Autobahnquerschnitte sowie bei außermittig gelegenen Drehachsen zu erarbeiten, die eine Reduzierung der großen Höhenunterschiede im Randbereich der Querschnitte bei gleichzeitiger Sicherstellung des erforderlichen Wasserabflusses ermöglichen. Da gewisse Höhenunterschiede bei geteilten Verwindungen auf breiten Autobahnquerschnitten nicht vollständig vermieden werden können, sind die Auswirkungen auf die Fahrdynamik zu untersuchen. Die so ermittelten Erkenntnisse sind abschließend so aufzubereiten, dass damit Textvorschläge zur Fortschreibung der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen abgeleitet werden können.
In der Regel besteht an Ortsdurchfahrten für den Radverkehr die Notwendigkeit eines Wechsels der Führungsform. Kriterien zur Entscheidung, wann ein Wechsel gegenüber der Fortführung der außerörtlichen Zweirichtungsführung zu empfehlen ist, fehlen bislang. Sofern eine Einrichtungsführung zu bevorzugen ist, sind die möglichen innerörtlichen Führungsformen des Radverkehrs gegeneinander abzuwägen. Die dieser Abwägung zu Grunde liegenden Kriterien können aktuell nur qualitativ bestimmt werden. Häufig sind Ortsdurchfahrten durch schmale Straßenräume geprägt, die eine Führung des Radverkehrs nur im Mischverkehr zulassen. Durch das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau und den vielfach recht hohen Schwerverkehrs-Anteil ist die Fahrbahnführung des Radverkehrs in Ortsdurchfahrten jedoch oft nicht gut verträglich. Hier stellt sich die Frage, ob die Verträglichkeit mit Hilfe von Markierungslösungen verbessert werden kann. Erste Erkenntnisse zu Markierungslösungen weisen auf eine positive Wirkung hin. In den Bundesländern liegen vereinzelt Regelungen zur Umsetzung dieser Lösungen vor. Die Einsatzbereiche der Markierungslösungen überschneiden sich und eine vergleichende Bewertung sowie Erkenntnisse zum Einfluss der angeordneten Geschwindigkeit liegen bisher nicht vor. Zudem fehlen Einsatzgrenzen in Bezug auf die Leistungsfähigkeit für Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Indikatoren für die Entscheidung zu liefern, wann ein Wechsel zu einer Einrichtungsführung gegenüber der Fortführung der Zweirichtungsführung zu empfehlen ist. Ziel ist zudem eine Typisierung von Ortsdurchfahrten als Grundlage für Entscheidungen bzgl. der Führung des Radverkehrs. Weiterhin sollen Einsatzgrenzen in Bezug zur Leistungsfähigkeit für den Einsatz von Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn ggfs. in Verbindung mit Tempo 30 abgeleitet und eine vergleichende Bewertung von Markierungslösungen vorgenommen werden.
FE 02.0492/2025/IRB „Psychoakustische Lärmbewertung: Erweiterung der Beurteilungsverfahren und Entwicklung innovativer Lärmminderungsstrategien im Straßenverkehr“ Verkehrslärm gehört – nach Luftverschmutzung und klimainduzierten Einflüssen – zu den drei größten Umweltgefahren für die Gesundheit. Der Schutz vor Lärm ist und bleibt eine wichtige Aufgabe im Straßenverkehr und ist zugleich mit immer größeren Herausforderungen verbunden. Auch im Bereich der Bundesfernstraßen ist es mit den verfügbaren Maßnahmen immer anspruchsvoller, die geltenden Grenz- und Auslösewerte einzuhalten, was den Bedarf an neuen Lärmminderungsstrategien und innovativen Ansätzen im Lärmschutz deutlich macht. Die Bewertung von Straßenverkehrslärm erfolgt bislang überwiegend anhand gemittelter Pegelgrößen wie dem energieäquivalenten Dauerschallpegel. Solche Pegelgrößen sind ein gutes Maß für die objektive Lärmbelastung, bilden die tatsächliche, subjektive Lärmbelästigung jedoch nur unzureichend ab. Die subjektive Wahrnehmung von Schallereignissen wird maßgeblich von weiteren akustischen und nicht-akustischen Faktoren beeinflusst. Das Forschungsfeld der Psychoakustik beschäftigt sich mit genau diesen Zusammenhängen zwischen physikalischen Schallmerkmalen und subjektiver Wahrnehmung und bietet einen vielversprechenden Ansatz zur Ergänzung bestehender Bewertungsmetriken. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Bewertung von Straßenverkehrslärm um psychoakustische Parameter zu erweitern. Es soll erarbeitet werden, wie sich psychoakustische Parameter konkret in die Lärmbewertung bzw. zur Quantifizierung von Lärmminderungsmaßnahmen einbinden lassen, um die wahrnehmungsbezogenen Auswirkungen abzubilden. Damit soll die Varianz in der wahrgenommenen Lästigkeit von Straßenverkehrsgeräuschen besser erfasst und eine differenziertere Quantifizierung von Lärmminderungsmaßnahmen ermöglicht werden – insbesondere im Bereich unterschwelliger Pegel, der mit konventionellen Bewertungsgrößen bislang nur unzureichend beschrieben wird. Konkret soll das psychoakustische Modell aus dem Vorgängerprojekt „Erprobung psychoakustischer Parameter für innovative Lärmminderungsstrategien“ (Oehme et al. 2025) validiert und – sofern erforderlich – weiterentwickelt werden. Ziel ist es, robuste und praxisnahe Größen als Maß für psychoakustische Bewertungskriterien zu definieren und in realitätsnahen Anwendungsszenarien zu erproben.
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