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Aktualisierung & Fortschreibung des Innenkommunikationskonzepts für den Tourismusverband Erzgebirge

Aktiv
Frist: 22.01.2026
Veröffentlicht: 15.01.2026
Tourismusverband Erzgebirge e.V.

Der Auftraggeber Tourismusverband Erzgebirge e.V., Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer TVE IKK2026 zu der am 19.12.2025 08:22 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3306906) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Aktualisierung & Fortschreibung des Innenkommunikationskonzepts für den Tourismusverband Erzgebirge" folgende Berichtigung bekannt: Sehr geehrte Teilnehmende am Verfahren, die ursprünglich gesetzte Frist zur Einholung von Angeboten sollte ursprünglich am 18.01.2026 um 18.00 Uhr enden. Zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips und zur Sicherstellung einer vollständigen sowie vergleichbaren Angebotsgrundlage wird die Frist um 3,5 Tage bis 22.01.2026 um 12.00 Uhr verlängert. Hintergrund ist, dass einzelne Anbieter aufgrund interner Abstimmungen und vorhandener Kapazitäten mehr Zeit für die Erstellung ihrer Unterlagen benötigen. Unternehmensberatung,Gutachten/ Studie (Wirtschaft)

qualifizierende individuelle Beratung (qB)

Aktiv
Frist: 25.02.2026
Veröffentlicht: 20.01.2026
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Ve...

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Beratungs-, Qualifikations- und Coachingleistungen für Gründende in der Vorgründungsphase. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der bedarfsorientierten Gründungsfahrpläne und des individuellen Entwicklungspotenzials eines Teilnehmenden und der Gründungsidee. Für die Durchführung der qualifizierenden Beratung werden externe Leistungserbringer (Berater/innen) gesucht, die über einen dem Los entsprechenden Rahmenvertrag gebunden werden. a) Aufgabe Die externen Leistungserbringer sollen zu folgenden Schwerpunkten beraten: - Unterstützung bei der Erstellung des Unternehmenskonzeptes, - Unterstützung des Teilnehmenden bei der tragfähigen Ausgestaltung der Gründungsidee, - betriebswirtschaftliche Beratung, - konkrete Fördermittel? und Finanzierungsberatung - aktive Mitarbeit bei der Marktanalyse, - Entwicklung von Controllinginstrumenten, - Unterstützung bei der Festigung und Weiterentwicklung der Unternehmerpersönlichkeit, - Unterstützung und Entwicklung unternehmerischer Handlungskompetenz, - Unterstützung bei individuellen Gründungsformalitäten, - ggf. Unterbreitung spezifischer Angebote für Unternehmensnachfolgen/?übernahmen, - ggf. Unterbreitung spezifischer Angebote für "Randgruppen" (bspw. Frauen, Migranten, etc.) - ggf. Unterbreitung von Angeboten zur Vereinbarkeit von Familien und unternehmerischer Tätigkeit b) Ergänzende Rahmenbedingungen Die Inhalte der Angebote zur Beratung sowie Schwerpunkte der Beratung von Gründungswilligen sollen modulhaft skizziert dargestellt werden. Die Vergabe der Einzelberatungen an die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt entsprechend des jeweiligen individuellen spezifischen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarfes der Teilnehmenden (die in einem Gründungsfahrplan zusammengefasst werden), innerhalb der im Ergebnis der Ausschreibung feststehenden Beraterliste sowie nach der in den Angebotsunterlagen erkennbaren jeweiligen Kernkompetenzen, Fähigkeiten, Erfahrungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundensatzes und der zeitlichen wie auch räumlichen Verfügbarkeit der Anbieter sowie ggf. nach den Präferenzen der Teilnehmenden. Im Durchführungszeitraum werden bis zu 65 Teilnehmende p.a. aufgenommen. Die qualifizierenden Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben. Die AFP hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Dabei liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze für das Land Brandenburg zugrunde. Im Rahmen der aktuellen Marktanalyse wurde festgestellt, dass diese Erfahrungen der vergangenen Förderperioden weiterhin einen validen Anhaltspunkt für eine wirtschaftliche und auskömmliche Kalkulation im spezifischen Leistungssegment darstellen. Des weiteren unterliegen die Annahmen Recherchen zu Beraters-ätzen in vergleichbaren Programmen (z. B. Förderung unternehmerischen Know hows BAFA sowie AVGS Coaching). Die vorgenannte Herleitung dient ausschließlich der internen Kostenschätzung und der Sicherstellung der Budgetverfügbarkeit. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Preisvorgabe oder eine Honorarobergrenze. Den Bietern steht es frei, ihre Preise auf Basis ihrer eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulation, ihrer spezifischen Kostenstruktur und der geforderten Qualifikationen des Personals eigenverantwortlich zu gestalten. Die Bieter haben dabei sicherzustellen, dass die angebotenen Preise eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen ermöglichen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 25 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die Bieter, die die wirtschaftlichsten Angebote, gemäß Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen, abgegeben haben.

81322848 - Development of sustainable financial instruments in Senegal

Aktiv
Frist: 05.02.2026
Veröffentlicht: 05.01.2026
Deutsche Gesellschaft für Internationale...

The project "Strengthening sustainable finance in Senegal" (02/25-01/28), mandated by the German Federal Ministry for Economic Cooperation and Development (BMZ) aims to strengthen sustainable financing in the financial sector in Senegal. It advises and develops the skills of political decision-makers as well as financial sector actors. A main activity is supporting the development and implementation of the Senegalese green finance taxonomy. The project also includes advisory services to financial institutions to develop and apply innovative sustainable financing instruments. In this way, the project contributes to improving the conditions for a green and socially just financial market in Senegal. On a macro level, the project cooperates closely with the the Ministry of Finance and Budget (MFB), Ministry of Environment and Ecological Transition (METE), Ministry of Economy and Planning (MEPC) and the Central Bank of West African States (BCEAO). The downstream project structures also include the public development banks, primarily the National Development Bank (BNDE), the Agricultural Bank (LBA), a state-owned investment fund (FONSIS) as well as commercial banks and to a lesser extend microfinance institutions. The topics of cooperation include scaling sustainable financing through innovative financial instruments, sustainable business models and pipeline building, and risk management strategies. The project intervenes primarily at macro and meso level. It supports senior officials from the all relevant ministries and regulatory and supervisory entities who aim to enhance their policy-making and financial oversight skills regarding sustainable financing. Additionally, senior staff from financial institutions and private sector companies are also targeted. The project encompasses two primary outputs. Output 1 focuses on policy advice. It involves providing advice and capacity building to the Ministry of Finance and other stakeholders within the financial sector on developing a gender-sensitive national strategy and ensuring policy coherence for sustainable finance, including advice on gender mainstreaming. Moreover, it includes advising on the development and implementation of a green taxonomy. Output 2 addresses financial instruments and tools for sustainable financing. This involves consulting with financial sector stakeholders to develop innovative sustainable financing instruments, products, and models, such as green bonds. It also includes providing technical advice to financial sector stakeholders on creating risk assessment and de-risking strategies, as well as offering technical advice on developing ESG risk management tools to address climate change and environmental-specific portfolio risks, along with financial disclosure. Furthermore, it entails mapping planned sustainable large-scale public and private sector projects regarding financing capacity, including identifying potential financing sources, mechanisms, and instruments, and assessing their alignment with green taxonomy and responsible investors" requirements. The output also supports networking and matchmaking between project developers and investors for selected large-scale projects, and facilitates peer learning through international networks and initiatives focused on climate, environment, and sustainability finance. The tasks to be performed belong to Output 2 and focus on close collaboration and implementation with local public and private financial institutions aiming to increase the availability of sustainable financial instruments and tools in Senegal.

Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen Landesverwaltung

Aktiv
Frist: 05.02.2026
Veröffentlicht: 05.01.2026
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Ve...

Ziel ist die Neubeschaffung einer Antivirus- Appliance-Lösung (Hardware oder Software, on premises only) für die Nutzung durch mindestens 35.000 Postfächer und die Annahme von mindestens 20.000 E-Mails am Tag sowie für die Sicherstellung von Hersteller-Subskripiton und Wartung für die Systeme sowie die anschließende Pflege der Software (Produkt-Updates, Patches, Signaturen). Zudem soll die Beschaffung von Consulting- und Unterstützungsleistungen erfolgen, da über die vertragsgerechte Lieferung der ausgeschriebenen Komponenten hinaus auch spezifisches Consulting und Unterstützung bei der Integration in die Netz-Infrastrukturen des Landes Hessen sowie Hilfe bei schwerwiegenden technischen Problemen erforderlich ist. Diese Leistung wird bedarfsgerecht abgerufen, es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Zusätzlich kann die Beschaffung von Betriebsleistung für den dauerhaften Betrieb der Lösung in 24/7/365 erfolgen. Diese Leistung wird bedarfsgerecht abgerufen, es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Gegenstand der Leistungserbringung ist die Überlassung einer geeigneten Antiviren- Appliance (Hard- oder Software-Appliance) für E-Mail im Umfeld eines Landeskunden sowie die dazugehörigen Pflegeleistungen. Die Lösung muss On-Premises arbeiten. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: • Befristete Überlassung der Software (Betriebssystem/Anwendungssoftware, auch Software-Appliances) o Bei Software-Appliances sind auch die dafür benötigten Lizenzen der Virtualisierungsumgebung zum Einsatz auf bare-metal-Servern enthalten. • Pflege der Software o Bereitstellung aller aktuellen Software-Patches und Updates (Hersteller-Subskription) sowie relevanter Informationen zu der Software während der Vertragslaufzeit, o Bereitstellung aktueller Signaturdateien. • Bei Hardware-Appliances zusätzlich o Überlassung und Bereitstellung der Hardware in Form einer Appliance-Lösung. Für die Hardware der Appliance müssen Konformitätserklärungen gemäß der Niederspannungsrichtlinie 2014/35 EU vorliegen. Der Nachweis dazu kann entweder über die Vorlage des Dokuments oder die Vorlage einer Bestätigung des Herstellers oder des Inverkehrbringers über die Erfüllung dieser Richtlinie geführt werden. Ebenso ist die Vorlage einer Produktbeschreibung/eines Handbuchs mit einem Verweis auf die "Erstellung [der Geräte] nach dem Produktsicherheitsgesetz" oder auf die "IEC 62328-1" als Nachweis ausreichend. o Bereitstellung der nötigen Hersteller-Subskription und Wartungsleistungen für die Systeme • Bei Bedarf Dienstleistung für die Integration der AV-Lösung in die existierende Infrastruktur-Umgebung, die Inbetriebnahme der Lösung sowie Unterstützung bei der Übernahme der Funktionen der bisherigen Lösung inklusive der Migration des Regelwerkes der existierenden Lösung auf die neuen Systeme. • Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber bei produktspezifischen Problemen bzw. Support Cases zu unterstützen. Hierunter sind alle Störungen zu fassen, welche die einwandfreie Funktion und/oder die Lauffähigkeit der Software beeinträchtigen. • Bei Bedarf Übernahme des Betriebs der Lösung (24/7/365) in der bestehenden Umgebung. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Besonderheiten zu den Produkten der Hersteller Kaspersky und McAfee/Trellix/Check Point Angebote, mit denen Produkte des Herstellers Kaspersky angeboten werden, werden für den Zuschlag abgelehnt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt seit dem 15. März 2022 vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Warnungen-nach-P7_BSIG/2022/BSI_W-004-220315.pdf?__blob=publicationFile&v=12). Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlussachengesetzes (HSÜVG) i.V.m. § 1 Nr. 3 der Verordnung zur Bestimmung lebenswichtiger Einrichtungen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Sabotageschutzverordnung) ist im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Finanzen die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung zur lebenswichtigen Einrichtung mit sicherheitsempfindlichen Stellen eingeordnet worden. Nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 HSÜVG sind solche Einrichtungen "lebenswichtig", die "für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung zu einer Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Dingen des Lebens führen oder erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde". Daher darf sich die HZD für das Land Hessen keinem erhöhten Risiko aussetzen durch den Einsatz eines Virenschutzprodukts eines russischen Herstellers, zu dessen Produkten noch dazu eine Warnung des BSI vorliegt. Ebenso werden Angebote abgelehnt, mit denen Produkte des Herstellers McAfee oder des Herstellers Check Point angeboten werden. Produkte des Herstellers McAfee/Trellix dürfen nicht angeboten werden, denn zur Sicherstellung eines mehrstufigen Scanprozesses, der den Empfehlungen des BSI entspricht, muss für die Malware-Analyse an den geplanten Einsatzorten eine andere Software eingesetzt werden als auf den Endgeräten innerhalb der Landesverwaltung. Derzeit werden als landesinterne Virenschutz-Lösung die Produkte der Firma McAfee/Trellix eingesetzt. Das Land Hessen hat in seiner "Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung" festgeschrieben, dass die Vorgaben und Empfehlungen des BSI zu berücksichtigen sind. Daraus ergibt sich, dass auch die HZD den Empfehlungen des BSI folgt und hinsichtlich der eingesetzten Virenschutzsoftware eine Multi-Vendor-Strategie verfolgt. Daher muss bei der neu zu beschaffenden Lösung ein anderes Virenschutzprodukt zu Einsatz kommen als auf den Endgeräten.

Consulting-Dienstleistungen für das Vorgangsbearbeitungssystem POLIS Zukunft

Aktiv
Frist: 18.02.2026
Veröffentlicht: 08.01.2026
Beschaffungsgemeinschaft "POLIS Zukunft"...

Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Realisierung des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems «POLIS Zukunft». Die Ausschreibung umfasst Lose für Projektleitung/Business Analyse/IT-Architektur, agiles Projekt- und Produktmanagement, Testunterstützung, IKT-Sicherheit, Qualitäts- und Risikomanagement sowie juristische Beratung (Vertragsrecht, Datenschutzrecht).

2 - RIBR Consultant engineer for fire (1)

Aktiv
Frist: 20.02.2026
Veröffentlicht: 19.01.2026
Agder tingrett

Consulting Engineer, FireProofing

„Rahmenvereinbarung IT-Dienstleistungen“ AUS25E013-RV IT-DL III - Los 26

Aktiv
Frist: 27.02.2026
Veröffentlicht: 18.01.2026
Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabt...

Beschaffung von IT-Dienstleistungen - Los 26: SAP Financials Consulting & Development

Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich Identity- und Access-Management

Aktiv
Frist: 27.01.2026
Veröffentlicht: 04.12.2025
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Ve...

Die Universität Heidelberg beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich Identity- und Access-Management (IAM) abzuschließen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters mit der Konzeption, Implementierung, Anpassung und Weiterentwicklung einer einheitlichen, standortübergreifenden und IT-gestützten Lösung zur Verwaltung digitaler Identitäten und deren Berechtigungen. Das Aufgabengebiet gliedert sich in folgende Bereiche: - Teil A: Rahmenvereinbarung zur Anpassung der Open-Source-Software - Teil B: Rahmenvereinbarung über Entwicklungsleistungen - Teil C: Rahmenvereinbarung über Pflegeleistungen Die Umsetzung muss auf Basis der Open-Source-Software MidPoint des Herstellers Evolveum s.r.o. erfolgen und soll die automatisierte Pflege, Verteilung und Verwaltung von Benutzerkonten, Gruppen, Rollen und Berechtigungen innerhalb der universitären IT-Systemlandschaft ermöglichen. Die Open-Source-Software Midpoint wird auf Hardware und den virtualisierten Servern des Universitätsrechenzentrum betrieben. Es werden dazu mindestens drei Umgebungen (für Entwicklung, Test- und Produktivsystem) zur Verfügung gestellt. Es ist nicht zulässig die Software auf einer Cloud Umgebung des Auftragnehmers dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Durch die Einführung einer zentralen IAM-Lösung sollen Effizienz, Transparenz und Sicherheit in der Benutzerverwaltung deutlich erhöht sowie die Anforderungen aus IT-Governance, Datenschutz und Compliance nachhaltig erfüllt werden. Innerhalb der Rahmenvereinbarung sind insbesondere folgende Leistungen vorgesehen: - Implementierung, Konfiguration und Anpassung der IAM-Software MidPoint - Anbindung relevanter Quell- und Zielsysteme - Modellierung von Geschäftsregeln und -prozessen - Migration von Bestandsdaten und Ablösung bestehender Systeme - Bereitstellung eines Self-Service-Portals für dezentrale IT-Beauftragte und Administratoren Teil A - Rahmenvereinbarung zur Anpassung der Open-Source-Software Teil A der Rahmenvereinbarung umfasst die Initialimplementierung und Anpassung der Open-Source-Software MidPoint an die technischen und organisatorischen Anforderungen der Universität Heidelberg. Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung der Systemumgebung, die Anpassung grundlegender Module und Schnittstellen, die Einbindung relevanter Quell- und Zielsysteme sowie die Erstellung der erforderlichen technischen und betrieblichen Dokumentation. Ziel ist die Bereitstellung einer funktionsfähigen IAM-Grundplattform als Basis für den weiteren Ausbau im Rahmen der Entwicklungs- und Pflegeleistungen. Teil B - Rahmenvereinbarung über Entwicklungsleistungen Der weitere Ausbau bezieht sich auf den Ausbau und die Weiterentwicklung des Identity- und Access-Managements der Universität Heidelberg auf Basis der Open-Source-Software MidPoint (Evolveum s.r.o.). Dieser Leistungsbereich bildet Teil B der Rahmenvereinbarung und umfasst die Bereitstellung von Entwicklungs- und Implementierungsleistungen, insbesondere zur Einführung neuer Funktionen, Anpassung bestehender Module sowie zur fortlaufenden Optimierung der technischen und prozessualen Komponenten der IAM-Lösung. Dazu zählen unter anderem: - Prozessberatung, Consulting, Implementierung neuer Use Cases sowie Unterstützung im laufenden Betrieb, - Erstellung von Migrationskonzepten, Migration von LDAP-Systemen, Entwicklung von Daten- und Rollenkonzepten sowie Beratung zu Joiner-Mover-Leaver-Prozessen, - Erweiterung des Benutzerinterfaces mit zusätzlichen Funktionen und Prozessen. Die hier genannten Leistungen sind nicht abschließend; sie dienen als beispielhafte Beschreibung der innerhalb von Teil B möglichen Entwicklungs- und Anpassungsaufgaben. Diese Leistungen können nach Ablauf der ersten sechs Monate bei Bedarf im Rahmen der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die konkreten Abrufe erfolgen abhängig vom jeweiligen Bedarf und beziehen sich auf Leistungen aus dem beschriebenen Themenbereich des Identity- und Access-Managements. Teil C - Rahmenvereinbarung über Pflegeleistungen Teil C der Rahmenvereinbarung umfasst die laufende Pflege und Wartung der auf Basis von MidPoint implementierten IAM-Lösung. Ziel ist die Sicherstellung eines stabilen und kontinuierlich funktionsfähigen Betriebs sowie die Einspielung von Updates, Fehlerkorrekturen und sicherheitsrelevanten Anpassungen. Die Beauftragung einzelner Leistungen aus den oben beschriebenen Teilen A, B und C der Rahmenvereinbarung erfolgt bedarfsbezogen und projektabhängig durch den Auftraggeber im Rahmen der jeweils geltenden Vertragsbedingungen. Die Universität Heidelberg legt besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, um eine zukunftssichere, skalierbare und wartbare Lösung zu etablieren, die den komplexen Anforderungen einer modernen Forschungs- und Bildungseinrichtung gerecht wird. Für die maximale Laufzeit von 48 Monaten wird ein geschätztes Auftragsvolumen in Höhe von ca. 1.400.000 EUR (netto) für die komplette Rahmenvereinbarung zugrunde gelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, das geschätzte Auftragsvolumen optional, um bis zu 50 % auf 2.100.000 EUR netto zu erhöhen. Dies bedeutet, dass die Rahmenvereinbarung endet, sobald das maximale Auftragsvolumen erreicht ist oder mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit von 48 Monaten - je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die angegebenen Werte dienen der Orientierung und Planung und stellen keine verbindliche Abnahmeverpflichtung dar.

Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für das dynamische Beschaffungssystem zur Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Projektmanagements, IT-Consulting, Prozess- und IT-Servicemanagement

Aktiv
Frist: 01.07.2026
Veröffentlicht: 06.08.2022
IT Baden-Württemberg

Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für das dynamische Beschaffungssystem zur Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Projektmanagements, IT-Consulting, Prozess- und IT-Servicemanagement

Unternehmensberatungsleistungen für die UKH Service GmbH

Vergeben
Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 14.10.2025
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Ve...
360.000 €

Das Universitätsklinikum Halle (Saale) [UKH] ist der überregional anerkannte Experte für komplexe, schwere und seltene Erkrankungen sowie Verletzungen im südlichen Sachsen-Anhalt. Als universitärer Supramaximalversorger ermöglichen wir unseren Patientinnen und Patienten eine hochqualitative Behandlung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und profitieren dabei von einer intensiven Vernetzung mit der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, eine der traditionsreichsten Medizinischen Fakultäten in Deutschland. Mit Hilfe unserer modernen Verwaltung schaffen wir für die mehr als 5.000 Mitarbeitenden der Universitätsmedizin Halle (Saale) [UMH] den Rahmen für eine exzellente Krankenversorgung unserer stationären und ambulanten Patientinnen und Patienten und zählen zu einem der bedeutendsten Arbeitgebern Sachsen-Anhalts. Unsere sieben Tochtergesellschaften ergänzen die medizinischen Kernleistungsprozesse im Sekundär- und Tertiärbereich ideal. Das UKH ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Im Jahr 2012 hat das UKH die Tochtergesellschaft, die UKH Service GmbH, gegründet. Gesellschaftszweck der UKH Service GmbH ist die Erbringung nichtmedizinischer Dienstleistungen für das UKH im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft. Gegliedert ist die UKH Service GmbH in 5 Sparten. Mehrheitsgesellschafterin der Servicegesellschaft ist stets das UKH. Die UKH Service GmbH übernimmt in der Sparte Gebäudeservice sämtliche Reinigungs- und Pflegeleistungen für die Gebäude, das dazugehörige Gelände sowie technische Anlagen des Klinikums. Die Sicherstellung und kontinuierliche Optimierung der Gebäudeservices erfordert sowohl regelmäßige Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen als auch gezielte, projektbezogene Optimierungsmaßnahmen. Diese Leistungen sollen durch einen spezialisierten Dienstleister in enger Zusammenarbeit mit der UKH Service GmbH erbracht werden.

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