Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen mit Sitz in Gießen ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 77 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen sind IT-Dienstleistungen (27%), Software & IT-Systeme (27%) und Unternehmensberatung & Recht (19%). Weitere relevante Bereiche umfassen Laborgeräte und Bildung & Weiterbildung.
Alle Ausschreibungen von ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
77 Ausschreibungen (Seite 1 von 8)
Die KIV Thüringen und die ekom21 beabsichtigen die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung (Lizenzierung) und Implementierung einer Softwarelösung, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und die Errichtung der Mandanten für die Kunden, Schulungen sowie die Übernahme der Altdaten aus dem bisherigen Fachverfahren.
Die KIV Thüringen und die ekom21 beabsichtigen die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung (Lizenzierung) und Implementierung einer Softwarelösung, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und die Errichtung der Mandanten für die Kunden, Schulungen sowie die Übernahme der Altdaten aus dem bisherigen Fachverfahren.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung über die Lieferung einer Software-Lösung zum Verwalten von mobilen Endgeräten sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Abnahmeverpflichtung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern für die Digitalisierung von Papieraktenbeständen sowie damit im Zusammenhang stehender weiterer Leistungen. Auf Basis von Einzelabrufen soll die Beschaffung umfassender Full-Service-Leistungen zur datenschutzkonformen und sicheren (Massen-)Digitalisierung von Schriftgut über die Rahmenvereinbarungen ermöglicht werden. Bei dem Schriftgut kann es sich um Papierunterlagen unterschiedlichster Art, Papierqualität und Zusammensetzung sowie Formate handeln (z. B. doppelseitig beschriftet, in Mappen oder Ordnern, geklammert, mit Notizzetteln etc.) handeln, insbesondere um Akten aus der allgemeinen Verwaltung sowie aus Bau- und Ausländerämtern. Gegenstand der Einzelabrufe können Leistungen aus folgenden Bereichen sein, die im Einzelauftrag flexibel, je nach Anforderung und Bedarf des Bezugsberechtigten ganz oder teilweise abgerufen, konkretisiert und variiert werden können: — Abholung Vor-Ort beim Bezugsberechtigten und Transport des Schriftguts zum Auftragnehmer, — Scan- und Aktenvorbereitung, — Tracking, — Scannen und Verarbeiten des Schriftguts, — Erfüllung der Anforderungen nach BSI TR-03138 Ersetzendes Scannen (Resiscan) und der Vitako Leitlinie zum ersetzenden Scannen in Kommunen nach TR Resiscan (2020), — Indexierung, — Nachbereitung, — Datentransfer, — Zwischenlagerung, — Rücktransport, — Vernichtung nach DIN 66399, Sicherheitsstufe 4, — Rescan- oder Scan-on-Demand (SoD)-Aufträge. Mit Zuschlagserteilung schließen die Auftraggeber - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - Rahmenvereinbarungen, die der Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten aus den oben grob umschriebenen Leistungsfeldern ermöglichen soll. Die Rahmenvereinbarung wird durch Erteilung von Einzelaufträgen ausgeübt, mit denen die Lieferungen und Leistungen nach Bedarf konkretisiert und individualisiert werden. Die Erteilung von Einzelaufträgen hängt von der konkreten Beschaffungsentscheidung und der jeweiligen Nachfrage der Bezugsberechtigten ab, die in ihrer Entscheidung Einzelaufträge zu erteilen grundsätzlich frei sind. Ein Anspruch des Auftragsnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen oder die Abnahme bestimmter Mengen besteht daher nicht. Erst mit dem Einzelauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber in dem Umfang, in dem die jeweiligen Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung über die Lieferung einer Software-Lösung zum Verwalten von mobilen Endgeräten sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Abnahmeverpflichtung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern für die Digitalisierung von Papieraktenbeständen sowie damit im Zusammenhang stehender weiterer Leistungen. Auf Basis von Einzelabrufen soll die Beschaffung umfassender Full-Service-Leistungen zur datenschutzkonformen und sicheren (Massen-)Digitalisierung von Schriftgut über die Rahmenvereinbarungen ermöglicht werden. Bei dem Schriftgut kann es sich um Papierunterlagen unterschiedlichster Art, Papierqualität und Zusammensetzung sowie Formate handeln (z. B. doppelseitig beschriftet, in Mappen oder Ordnern, geklammert, mit Notizzetteln etc.) handeln, insbesondere um Akten aus der allgemeinen Verwaltung sowie aus Bau- und Ausländerämtern. Gegenstand der Einzelabrufe können Leistungen aus folgenden Bereichen sein, die im Einzelauftrag flexibel, je nach Anforderung und Bedarf des Bezugsberechtigten ganz oder teilweise abgerufen, konkretisiert und variiert werden können: — Abholung Vor-Ort beim Bezugsberechtigten und Transport des Schriftguts zum Auftragnehmer, — Scan- und Aktenvorbereitung, — Tracking, — Scannen und Verarbeiten des Schriftguts, — Erfüllung der Anforderungen nach BSI TR-03138 Ersetzendes Scannen (Resiscan) und der Vitako Leitlinie zum ersetzenden Scannen in Kommunen nach TR Resiscan (2020), — Indexierung, — Nachbereitung, — Datentransfer, — Zwischenlagerung, — Rücktransport, — Vernichtung nach DIN 66399, Sicherheitsstufe 4, — Rescan- oder Scan-on-Demand (SoD)-Aufträge. Mit Zuschlagserteilung schließen die Auftraggeber - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - Rahmenvereinbarungen, die der Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten aus den oben grob umschriebenen Leistungsfeldern ermöglichen soll. Die Rahmenvereinbarung wird durch Erteilung von Einzelaufträgen ausgeübt, mit denen die Lieferungen und Leistungen nach Bedarf konkretisiert und individualisiert werden. Die Erteilung von Einzelaufträgen hängt von der konkreten Beschaffungsentscheidung und der jeweiligen Nachfrage der Bezugsberechtigten ab, die in ihrer Entscheidung Einzelaufträge zu erteilen grundsätzlich frei sind. Ein Anspruch des Auftragsnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen oder die Abnahme bestimmter Mengen besteht daher nicht. Erst mit dem Einzelauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber in dem Umfang, in dem die jeweiligen Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Abnahmeverpflichtung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern für die Digitalisierung von Papieraktenbeständen sowie damit im Zusammenhang stehender weiterer Leistungen. Auf Basis von Einzelabrufen soll die Beschaffung umfassender Full-Service-Leistungen zur datenschutzkonformen und sicheren (Massen-)Digitalisierung von Schriftgut über die Rahmenvereinbarungen ermöglicht werden. Bei dem Schriftgut kann es sich um Papierunterlagen unterschiedlichster Art, Papierqualität und Zusammensetzung sowie Formate handeln (z. B. doppelseitig beschriftet, in Mappen oder Ordnern, geklammert, mit Notizzetteln etc.) handeln, insbesondere um Akten aus der allgemeinen Verwaltung sowie aus Bau- und Ausländerämtern. Gegenstand der Einzelabrufe können Leistungen aus folgenden Bereichen sein, die im Einzelauftrag flexibel, je nach Anforderung und Bedarf des Bezugsberechtigten ganz oder teilweise abgerufen, konkretisiert und variiert werden können: — Abholung Vor-Ort beim Bezugsberechtigten und Transport des Schriftguts zum Auftragnehmer, — Scan- und Aktenvorbereitung, — Tracking, — Scannen und Verarbeiten des Schriftguts, — Erfüllung der Anforderungen nach BSI TR-03138 Ersetzendes Scannen (Resiscan) und der Vitako Leitlinie zum ersetzenden Scannen in Kommunen nach TR Resiscan (2020), — Indexierung, — Nachbereitung, — Datentransfer, — Zwischenlagerung, — Rücktransport, — Vernichtung nach DIN 66399, Sicherheitsstufe 4, — Rescan- oder Scan-on-Demand (SoD)-Aufträge. Mit Zuschlagserteilung schließen die Auftraggeber - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - Rahmenvereinbarungen, die der Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten aus den oben grob umschriebenen Leistungsfeldern ermöglichen soll. Die Rahmenvereinbarung wird durch Erteilung von Einzelaufträgen ausgeübt, mit denen die Lieferungen und Leistungen nach Bedarf konkretisiert und individualisiert werden. Die Erteilung von Einzelaufträgen hängt von der konkreten Beschaffungsentscheidung und der jeweiligen Nachfrage der Bezugsberechtigten ab, die in ihrer Entscheidung Einzelaufträge zu erteilen grundsätzlich frei sind. Ein Anspruch des Auftragsnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen oder die Abnahme bestimmter Mengen besteht daher nicht. Erst mit dem Einzelauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber in dem Umfang, in dem die jeweiligen Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen aus Gießen. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 77 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind IT-Dienstleistungen, Software & IT-Systeme, Unternehmensberatung & Recht. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen: IT-Dienstleistungen (27%), Software & IT-Systeme (27%), Unternehmensberatung & Recht (19%), Laborgeräte (9%), Bildung & Weiterbildung (9%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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