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2 Ausschreibungen
Gegenstand des Rahmenvertrages ist Bautechnische Prüfung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Die Bautechnischen Prüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Massivbau Leistungsbereich 02: Metallbau Leistungsbereich 03: Holzbau Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur Leistungsbereich 05: Tunnelbau geschlossene Bauweise Leistungsbereich 06: Spezialtiefbau . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Südwest der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet am 31.12.2026. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bautechnische Prüfungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südwest
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die XXX werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Voruntersuchungen Asphalt, Beton und Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 02: Schadstoffuntersuchungen mit Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98 Leistungsbereich 03: Böden und Bodenverbesserungen nach ZTV E-StB Leistungsbereich 04: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB Leistungsbereich 05: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln ZTV Beton-StB , Bodenverfestigungen nach ZTV E-StB Leistungsbereich 06: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten nach ZTV Beton-StB Leistungsbereich 07: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB, ZTV Bea-StB Leistungsbereich 08: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB Leistungsbereich 09: Längsebenheitsmessung Leistungsbereich 10: Griffigkeitsmessungen Leistungsbereich 11: Konstruktiver Ingenieurbau Leistungsbereich 12: Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M Leistungsbereich 13: Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB. Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (Hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann ein Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption ein Mal bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Kontrollprüfungen
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