Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über den Bezug und die Nutzung von Softwareprodukten unterschiedlichster Hersteller in den ausgeschriebenen Losen und in dem Zusammenhang stehender Dienstleistungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen.
Die ekom21 schreibt Leistung der Lose 1 bis 7 auch für die KIV Thüringen und die KDZ Mainz aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils bestplatzierten Bietern schließen.
Die Leistung des Loses 8 schreibt die ekom21 ausschließlich für sich aus.
Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.
Lose (8)
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