Öffentliche Ausschreibung

Scan-Dienstleistungen 2024

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Auftraggeber

ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Abnahmeverpflichtung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern für die Digitalisierung von Papieraktenbeständen sowie damit im Zusammenhang stehender weiterer Leistungen. Auf Basis von Einzelabrufen soll die Beschaffung umfassender Full-Service-Leistungen zur datenschutzkonformen und sicheren (Massen-)Digitalisierung von Schriftgut über die Rahmenvereinbarungen ermöglicht werden. Bei dem Schriftgut kann es sich um Papierunterlagen unterschiedlichster Art, Papierqualität und Zusammensetzung sowie Formate handeln (z. B. doppelseitig beschriftet, in Mappen oder Ordnern, geklammert, mit Notizzetteln etc.) handeln, insbesondere um Akten aus der allgemeinen Verwaltung sowie aus Bau- und Ausländerämtern. Gegenstand der Einzelabrufe können Leistungen aus folgenden Bereichen sein, die im Einzelauftrag flexibel, je nach Anforderung und Bedarf des Bezugsberechtigten ganz oder teilweise abgerufen, konkretisiert und variiert werden können: — Abholung Vor-Ort beim Bezugsberechtigten und Transport des Schriftguts zum Auftragnehmer, — Scan- und Aktenvorbereitung, — Tracking, — Scannen und Verarbeiten des Schriftguts, — Erfüllung der Anforderungen nach BSI TR-03138 Ersetzendes Scannen (Resiscan) und der Vitako Leitlinie zum ersetzenden Scannen in Kommunen nach TR Resiscan (2020), — Indexierung, — Nachbereitung, — Datentransfer, — Zwischenlagerung, — Rücktransport, — Vernichtung nach DIN 66399, Sicherheitsstufe 4, — Rescan- oder Scan-on-Demand (SoD)-Aufträge. Mit Zuschlagserteilung schließen die Auftraggeber - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - Rahmenvereinbarungen, die der Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten aus den oben grob umschriebenen Leistungsfeldern ermöglichen soll. Die Rahmenvereinbarung wird durch Erteilung von Einzelaufträgen ausgeübt, mit denen die Lieferungen und Leistungen nach Bedarf konkretisiert und individualisiert werden. Die Erteilung von Einzelaufträgen hängt von der konkreten Beschaffungsentscheidung und der jeweiligen Nachfrage der Bezugsberechtigten ab, die in ihrer Entscheidung Einzelaufträge zu erteilen grundsätzlich frei sind. Ein Anspruch des Auftragsnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen oder die Abnahme bestimmter Mengen besteht daher nicht. Erst mit dem Einzelauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber in dem Umfang, in dem die jeweiligen Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.

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