Öffentliche Ausschreibung

Rahmenvertrag für Architekten- und Ingenieurleistungen für Technische Ausrüstung

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Beschreibung

Architekten- und Ingenieurleistungen für Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V. mit Anlage 15 - Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ Elektro - Leistungsphase 1-9 Die Beauftragung der Einzelprojekte erfolgt in der Regel in nachfolgend genannten Projektstufen bzw. Teilleistungen daraus: 1.Stufe: Leistungsphase 1-7 der HOAI sowie anteilig Grund- und Besondere Leistungen. 2.Stufe: Leistungsphase 8 der HOAI sowie anteilig Grund- und Besondere Leistungen. 3.Stufe: Leistungsphase 9 der HOAI sowie anteilig Grund- und Besondere Leistungen (u.a. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist). Eventuell erforderliche Zusätzliche Leistungen (optional): - Mitwirkung bei der technische Mieterbetreuung vor und während der Baumaßnahme. - Mitwirkung bei der Modernisierungsankündigung und –abrechnung. - Bestandsanalyse von Wärmenetzen zur Erstellung von Dekarbonisierungsplänen im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes. Im Rahmen des im laufenden Jahres gültigen Bauplanes sind einzelne haustechnische Anlagen, wie z.B. Heizstationen, Druckhalteanlagen, Warmwasserbereitungsanlagen, Heizungsanlagen, Sanitärstränge, Lüftungs- und Klimaanlagen, Elektroinstallationen (z.B. Steigestränge, Hausalarm- und Klingelanlagen, Beleuchtungsanlagen) an einer Vielzahl von Gebäuden instand zu setzen. Die Instandsetzungsarbeiten sind einschließlich aller Nebenarbeiten (bei Strangsanierung einschließlich Wiederherstellung der Küche-/ Badbereiche) auszuführen. Pro Bauplanjahr wird von 30 Einzelbaumaßnahmen ausgegangen. Die Rahmenvertragspartner (Anzahl 3-6) werden durch die Bewertung der Honorarangebote sowie durch ein Verhandlungsgespräch mit einer Präsentation ausgewählt. Die zu erstellende Präsentation soll eingehend die Planung und Umsetzung einer erfolgten vergleichbaren Maßnahme, wie z. B. einer Strangsanierung in einem Mehrfamilienhaus darlegen. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Auswahl der technisch erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Betriebs- und Sanierungskosten sowie Überlegungen zu Nachhaltigkeit, Auswahl von Fördermitteln, Umgang mit Schadstoffen und dem Umgang mit der Bauüberwachung, Kostenkontrolle, Störungen und Termintreue. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber sollte ein weiterer Aspekt der Präsentation sein. Die Aufteilung der einzelnen Projekte nach Zuschlagserteilung an die Rahmenvertragspartner erfolgt nach Möglichkeit gleichmäßig unter allen Rahmenvertragspartnern mit Entstehung des jeweiligen Bedarfs. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein mehrere Projekte parallel bearbeiten zu können, da in der Vertragslaufzeit die Arbeit an mehreren Projekten gleichzeitig beginnen kann. Die Reaktionszeit vom Abruf der Leistungen bis zum Planungsbeginn hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

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