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OWA Bereich "Bestandstunnel“ - Los 10: Technische Ausrüstung: Starkstromanlagen

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Auftraggeber

Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
10. Oktober 2024
Veröffentlichungsdatum
09. September 2024

Beschreibung

Derzeit hat die Stadtbahnlinie 1 in den Hauptverkehrszeiten auf Teilabschnitten nicht mehr ihre Kapazitätsgrenze überschritten, aber es ist davon auszugehen, dass dies bald wieder der Fall sein wird. Auch die Stadtbahnlinien 7 und 9 werden kurzfristig ihre Kapazitätsgrenzen überschreiten. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der angestrebten Verkehrswende zur Stärkung des Umweltverbundes ist eine deutliche Ausweitung der angebotenen Kapazitäten kurz- bis mittelfristig zwingend erforderlich. Die Kapazitätserweiterungen auf der Ost-West-Achse sind auch Voraussetzung für Erweiterungen des Kölner Stadtbahnnetzes z. B. nach Neubrück, Zündorf-Süd oder Bergisch Gladbach-Moitzfeld. Taktverdichtungen auf der vorhandenen Infrastruktur sind aufgrund der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten je Richtung im zentralen Bereich nicht mehr möglich, so dass zusätzliche Kapazitäten entweder den Bau einer zusätzlichen Strecke durch die Innenstadt oder die Ertüchtigung der vorhandenen Strecke für längere Züge erfordern. Aufgrund der vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten bietet derzeit lediglich die Ertüchtigung für längere Züge eine zeitlich realistische Umsetzungsperspektive. Der Einsatz von Langzügen (ca. 90 m statt bisher 60 m; d. h. Erhöhung des Platzangebots um 50 %) auf der Ost-West-Achse bedarf einer Anpassung zahlreicher bestehender Haltestellen. Für das hier vorliegende Projekt sind diese vier unterirdischen Haltestellen im rechtsrheinischen Stadtgebiet relevant: • Deutz Technische Hochschule [DZB] • Kalk Post [KPO] • Kalk Kapelle [KKP] • Fuldaer Straße [FDS] Die übergeordneten Projektziele für alle Haltestellen sind: • Brandschutztechnische Ertüchtigung, inklusive Schaffung von zusätzlichen Zugängen (basierend auf den Brandschutzkonzepten in Folge einer erhöhten Fahrgastzahl) • Schaffung einer Barrierefreiheit • Schaffung einer Attraktivierung Das relevante Leistungsbild/Gewerk ist: • Technische Ausrüstung: Starkstromanlagen gemäß § 53–56 und Anlage 15, Gruppe 4 der HOAI 2021. - Für alle 4 Haltestellen müssen folgende Anforderungen umgesetzt werden: Die Anforderungen des Anforderungsprofils Elektrotechnik der KVB sind Haltestellen anzuwenden. Die Transformatoren müssen aufgrund des hohen Alters, von über 40 Jahren, ausgetauscht werden und auf die Leistung der geforderten Verbraucher ausgelegt werden. Dies gilt auch für den Wechselrichter, dieser muss ebenfalls auf die neuen Verbraucher ausgelegt werden. Zwei große neue Verbraucher werden die Aufzüge sein. Hierzu muss die Hauptverteilung angepasst werden sowie neue Kabel verlegt werden. Es ist zu prüfen ob die Tauglichkeit zur Weiterverwendung und Erweiterung der gesamten verbauten elektrischen Anlagen mit dem Anforderungsprofil der KVB übereinstimmt. Das Sicherheitslichtgerät muss nach dem Anforderungsprofil der KVB ausgelegt werden. Das Hochwasserschott-Tor, welches zurzeit provisorisch am Umformernetz angeschlossen ist, muss auf das Sicherheitsstromversorgungsnetz gelegt werden. Die gesamte Beleuchtung der Haltestelle muss auf LED-Leuchten umgerüstet werden. In den Tunnel der KVB sind Tunnelkästen, Tunnelbeleuchtung und Tunneltaster vorhanden. Hierzu müssen Kabel von der Verteilung zum ersten Tunnelkasten, Tunnelbeleuchtung und Tunneltaster als Übergabepunkt geplant und verlegt werden. Die Verbraucher in der Haltstelle sind in fahrstromrelevante und nicht-fahrstromrelevante Verbraucher zu unterscheiden und als Verteilungen entsprechend dem Anforderungsprofil zu planen. Es muss eine vierte Einspeisequelle vorgesehen werden, entsprechend dem KVB-Anforderungsprofil NEA (Netzersatzaggregat). Für die Haltestelle ist keine gesonderte Wärmeversorgungsanlage vorgesehen. Für die Betriebsräume ist daher eine Wärmeversorgung mit Elektroheizungen vorgesehen. - Fuldaer Straße [FDS]: Die Haltestelle verfügt über einen 400 kVA-Transformator und einen 130 kVA-Wechselrichter. Die Sicherheitsbeleuchtung entspricht noch dem alten Stand der Technik und verwendet noch Glühlampen. Zum Teil sind noch Kabel mit Halogen-Behaftung verlegt. Die Stromkreise sind aktuell nicht aufgeteilt in fahrstromrelevante und nicht-fahrstromrelevante Stromkreise. Die Hauptverteilungen und Unterverteilungen sind zum Teil erneuert worden, entsprechen aber nicht dem geforderten Anforderungsprofil aus dem Jahr 2023. Die Kabel sind aktuell für die vorhandenen Verbraucher ausgelegt. Die Haltestelle verfügt drei Versorgungsnetze: Normalnetz, Umformernetz und Sicherheitsstromversorgung. Die Beleuchtung der Haltestelle besteht aktuell aus Leuchtstoffröhren. Die Vorhanden Mittelspannungsanlage wurde erneuert jedoch ohne Druckentlastung Die Anforderungen des Anforderungsprofils Elektrotechnik der KVB sind Haltestellen anzuwenden. Für alle Haltestellen ist eine Kabelkoordination durchzuführen. Darauf basierend eine Kabeltiefbau- Planung. Das Gewerk „Gebäude und Innenräume“ ist mit der Durchführung einer übergeordneten Koordination von Einzel-Kabeln, Leerrohren und Leitungen beauftragt. Die Gebäudeautomation und MSR für die zu planenden Starkstromanlagen ist mitzuplanen. Es muss eine Kommunikationsverbindung zur KVB-Fernwirkanlage hergestellt werden. Die Schnittstelle ist mit dem Planungsbüro für Fernmeldetechnische- oder informationstechnische Anlagen abzustimmen. Hierbei ist die Datenpunktliste des AGs zu verwenden. Es gelten die Anforderungen des AGs. Über die Kommunikationsverbindung werden die Anlagen auf das Gebäudemanagementsystem (GMS) und die KVB-Leitstelle über die KVB-Netzleittechnik (NLT) aufgeschaltet. Die Schnittstelle muss dementsprechend harmonisiert werden.

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