Beschreibung
Generationenbrücke in Reit im Winkl - Nutzungsänderung zu einer 4-
Gruppigen Kindertagesstätte und Einbau von 6-9 Wohneinheiten für Senioren mit einem
Begegnungsort; Planungsleistungen LPH 5 - 9; Im Jahre 2020 befasste sich die
Gemeinde Reit im Winkl mit alternativen Überlegungen zur Unterbringung von 4
Kindergartengruppen (Kindergarten/Kinderkrippe) im Gemeindegebiet, da die beengten Grundstücksverhältnisse und der Zustand des kirchlichen Gebäudes die Investitionskosten nicht mehr rechtfertigten. Hierbei kam das ehemalige Krankenhaus, wiederholt umgebaut und zuletzt genutzt als Alten- und Seniorenheim in der Tiroler Str. 34 ins Gespräch. Die ersten Besichtigungen im August 2020 zeigten, dass dieses Gebäude grundsätzlich dafür geeignet wäre. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vom 30.10.2021, die am 09.11.2021 dem Gemeinderat vorgestellt wurde, konnte im Wesentlichen nachgewiesen werden, dass sich das Gebäude sowohl von der Nutzungsverteilung als auch vom Zustand und den Umbaukosten her eignet und die gebotene Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Nachdem das Gebäude über die notwendigen Kindergartenflächen hinaus zusätzliche Flächen anbietet, wurde im Zusammenhang mit dem Überbegriff Mehrgenerationenhaus auch überlegt. Das Grundstück ist groß genug, um mit einem Anbau die fehlenden Flächen so zu integrieren, dass die Umbaukosten wirtschaftlich gehalten werden können. Auf der Basis dieser Machbarkeitsstudie wurde ein Planerwettbewerb gemäß VgV für die Objektplanung Gebäude, sowie der Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung Ende 2022 ausgelobt. In der folgenden Bearbeitung des Projektes musste festgestellt werden, dass die erforderlichen Flächen und Nutzungen mit der zwischenzeitlich präzisierten und erweiterten Nutzeranforderungen im Bestand durch die Sanierung und Umbau inkl. der ursprünglich geplanten Erweiterungsmaßnahmen nicht mehr abgebildet werden kann. In der Variantenuntersuchung wurde der Anbau verworfen und durch ein Neubaugebäude auf dem Grundstück ersetzt. Mit Abschluss der Entwurfsplanung wurden die Kosten sowie die geänderte Planung vorgelegt, die nach Prüfung im Hinblick auf das Vergaberecht (§ 132 GWB) erneute VgV-Verfahren erforderlich machen. Nach derzeitigem Stand geht man von Gesamtkosten der KG 200 bis 700 in Höhe von netto
7,4 Mio. € aus. Die Leistungsphasen 1 – 4 sind abgeschlossen, die Baumaßnahmen sollen im vierten Quartal 2024 beginnen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung ELT nach §53 HOAI 2021 Leistungsphasen 5-9. Die Beauftragung erfolgt nach HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 5, 6 und 7 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Juni 2024 erfolgen. Die vorbereitenden Maßnahmen könnten somit im 4. Quartal 2024, Baubeginn Anfang 2025 erfolgen. Die Inbetriebnahme ist für Mai 2026 geplant. Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.