Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI und Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-8, für die Baumaßnahme Schaffung Unterkünfte in der Gäubodenkaserne Feldkirchen.
In der Gäubodenkaserne Feldkirchen besteht der Bedarf an ca. 355 Einzelunterkünften mit Einzelnasszellen, sowie mehreren Gemeinschaftsunterkünften.
Darüber hinaus besteht Bedarf für eine Reihe von Funktionsräumen für die Kompanie.
Die Unterkünfte und Funktionsräume werden im denkmalgeschützten Gebäudebestand in den Gebäuden 4I-6II (Schlangenbau) und 8-11 (Kammbau) untergebracht. Die zweigeschossigen, unterkellerten Gebäude wurden in den Jahren 1936-38 in Massivbauweise errichtet.
Insgesamt soll das Erscheinungsbild der Bestandsgebäude weitgehend erhalten bleiben. Der Grundriss, die Raumausrichtung, die Korridorabwicklung und die qualitätsvollen Materialien wurden bei den Kasernenbauten in den 30er Jahren nach den Richtlinien der Heeresbauverwaltung vielfach eingesetzt und variiert. Die einheitliche Gestaltung der Treppenhäuser und Flure wird insbesondere geprägt durch die Verwendung von Solnhofer Platten als Bodenbelag und als halbhohe Wandverkleidung in den Fluren.
Prägend sind zudem die zumeist raumhohen Stubentüren mit Oberlichten und gefasten Leibungen, die segmentbogigen Holz-Glas-Türelemente an den Flurenden oder auch die sichtbar belassenen Stahlbeton-Rippendecken und die aus massiven Blockstufen aus Bayerwald-Granit errichteten Treppen mit geschmiedeten Metallbrüstungen in den Treppenhäusern.
Entsprechend der Vorgaben und Auflagen des Landesamtes für Denkmalpflege folgt die Planung der Prämisse, die charakteristische Ausbildung der Verkehrswege möglichst unverändert zu belassen und erforderliche Veränderungen nur innerhalb der Stuben und Diensträume durchzuführen.
Zur Umsetzung des Raumprogramms werden Räume geteilt, Zwischenwände abgebrochen und Einzelnasszellen eingebaut.
Die Baumaßnahme wird in 5 Bauabschnitte unterteilt.
Darüber hinaus soll durch eine Optimierung der Zugangssituationen und durch zusätzliche Rampen die Barrierefreiheit verbessert werden. Gemäß einem bereits vorliegenden Brandschutzkonzept sind auch Ertüchtigungen des Brandschutzes erforderlich.
Nach den Arbeiten im Gebäude sollen im Anschluss die Außenanlagen und Verkehrsanlagen saniert bzw. erneuert werden. Neben den funktionalen Anforderungen (Parkplätze, Wege, Straßen, Aufenthaltsbereiche) stehen vor allem die ökologischen Qualitäten (versickerungsfähige Beläge, extensive artenreiche Begrünung, Baumpflanzungen, Nistmöglichkeiten und insektenfreundliche Beleuchtung) und die Einbindung in die denkmalgeschützte Umgebung im Vordergrund.
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