Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Weser-Ems, Niedersachsen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Regierungsbezirk Weser-Ems verzeichnet aktuell 43 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 0 € bis 79 Tsd. €, bei einem Durchschnitt von 36 Tsd. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Weser-Ems sind Bauarbeiten (49%), Transportmittel (14%) und Architektur & Ingenieurwesen (13%). Weitere relevante Bereiche umfassen Reinigung & Umweltschutz und Reparatur & Wartung.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Weser-Ems zählen Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge (11 Ausschreibungen), St.-Marien Hospital gGmbH (10 Ausschreibungen) sowie Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle (7 Ausschreibungen).
Innerhalb von Weser-Ems finden Sie Ausschreibungen in den Landkreisen Delmenhorst, Kreisfreie Stadt, Emden, Kreisfreie Stadt, Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt, Osnabrück, Kreisfreie Stadt, Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt und Ammerland und 11 weitere.
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Der Ausbau der zweispurigen B402 auf die zukünftig vierspurige E233 im Planungsabschnitt 1, erfordert den Neubau von zahlreichen Brückenbauwerken. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück - beabsichtigt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, die nachfolgenden Bauwerke an den vierspurigen Ausbau anzupassen. In Folge der notwendigen Anpassung der Trassierung (E233) in Lage und Höhe, aber insbesondere durch den neuen Querschnitt, können fünf Bauwerke erhalten werden. Bei allen fünf Ingenieurbauwerken ist die lichte Weite teilweise, auch aufgrund der Feldaufteilung dieser bestehenden Bauwerke, nicht für die Anlage des RQ 28 ausreichend. Die Bauwerke "Überführung der K225" (PA1/04) und "Überführung der L48" (PA1/08) sollen auf Grund dessen an gleicher Stelle so ersetzt werden, dass diese den neuen Querschnitt der E233 überspannen können. Die anderen drei Neubauwerke (BW PA1/10.2, BW PA1/11.2, BW PA1/13.2) werden südlich der bestehenden Trasse parallel zu den vorhandenen Bauwerken errichtet. Die B402 verläuft in Niedersachsen (in West-Ost-Richtung) von Versen über Meppen bis zur B213 in Haselünne. Die Bauwerke befinden sich im Landkreis Emsland, wo der erste Planungsabschnitt der E233 ausgebaut wird. Dieser erstreckt sich von Hoogeveen in den Niederlanden bis hin zur Anschlussstelle B402/B70 in Meppen. Die nächstgelegene Stadt ist Meppen. Nach Auftragserteilung wird von dem Auftragnehmer eine geotechnische Beurteilung (Vorabeinschätzung) zu den Gründungsmöglichkeiten der Bauwerke erwartet (s. Titel 1.0 in der Leistungsbeschreibung Geotech-nik für Ingenieurbauwerke). Ziel ist es, im Rahmen dieser geotechnischen Beratung, für den Planer der In-genieurbauwerke eine Vorabschätzung zu den möglichen Gründungen des Neubaus der Bauwerke zu erhalten sowie erste Fragen des Planers der Ingenieurbauwerke zur Gründung der Ersatzbauwerke zu beantwor-ten. Das Baugrundgutachten für die Brückenbauwerke besteht zum einen aus dem Teil A: Geotechnischer Be-richt mit Gründungsempfehlung. Nach Vorlage der Bauwerksentwürfe sind zum anderen die Leistungen für den Teil B: Geotechnischer Entwurfsbericht zu erbringen. Die Gutachten zu den Teilen A und B sind gem. anliegender Mustergliederungen zu gliedern und müssen Aussagen zu den dort erwähnten Punkten enthalten. Im Teil C der Leistungsbeschreibung sind besondere Leistungen aufgeführt. Für die Erkundungsarbeiten und Laboruntersuchungen hat der AN ein geeignetes Untersuchungsprogramm aufzustellen, die Leistungs-beschreibung aus Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung zu erstellen, das Leistungsverzeichnis an-hand ortsüblicher Preise zu bepreisen, die Erkundungsarbeiten zu überwachen sowie die Vertragsabwick-lung der Erkundungsarbeiten und Laboruntersuchungen zu übernehmen. Darüber hinaus hat der Baugrund-gutachter den AG geotechnisch zu beraten und den Teil B des Bauwerksgutachtens für die Ersatzbauwerke zu erstellen. Während der Bauausführung wird der Baugrundgutachter aufgefordert, geotechnische Freiga-ben durchzuführen, Bohrarbeiten zu überwachen und den AG in Fragen, die den Baugrund betreffen, zu beraten. Die einzelnen zu erbringenden Teilleistungen sind in den zum jeweiligen Bauwerk anliegenden Leistungsbeschreibung Geotechnik konkretisiert und bewertet.
Radbagger mit Anbaugeräten
Verspachteln des Bodens / Ausgleich Treppenstufen / Verlegung Bodenbelag Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Unterhaltsreinigung in der Zeit 26.07.2021 bis zum 15.07.2026 in verschiedenen Objekten der Stadt Oldenburg (Oldb), darunter u.a Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, im nördlichen bzw. südlichen Stadtgebiet mit insgesamt rund 92.000 m² Reinigungsfläche, aufgeteilt in vier Losen.
Neubau Trafostation, EMSR-Technik
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Landesstraße L 1 zwischen den Ortschaften Oldersum und Riepe. Die L 1 verläuft von der Ortschaft Oldersum in der Gemeinde Moormerland (Landkreis Leer) bis zur Stadt Aurich (Landkreis Aurich) und mündet dort in die Bundesstraße B 72. Der zu bearbeitende Streckenabschnitt liegt zwischen dem Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen (L 1 / Abschnitt 10 / Station 917) und dem Knotenpunkt L 1 / Alter Weg (L 1 / Abschnitt 30 / Station 3090) in Riepe (Landkreis Aurich). Gegenstand der Planung ist der Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Westseite der L 1. Der Radweg soll am Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen in Oldersum an den bereits vorhandenen Radweg auf der Westseite anschließen. Von dort verläuft er in nördlicher Richtung über das Gewässer "Fehntjer Tief" (L 1 / Abschnitt 10 / Station 2365) sowie über die Bundesautobahn A 31 (L 1 / Abschnitt 20 / Station 779), an die die L 1 über die Anschlussstelle "Riepe" (NK 2610014) angebunden ist. An der Einmündung L 1 / Alter Weg in Riepe soll der geplante Radweg an den bereits bestehenden Radweg wieder anschließen. Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt ca. 6,8 km. Mit dem Neubau des Radweges wird im Außerortsbereich eine bauliche Trennung des Radverkehrs vom motorisierten Straßenverkehr hergestellt. Hierdurch wird die Verkehrssituation für den Radverkehr verbessert. Durch den Lückenschluss des Radwegnetzes zwischen Oldersum und Riepe entsteht eine durchgängige Verbindung für den Radverkehr. Baulastträger für den Neubau des Radweges ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich. Der Neubau des Radweges an der L 1 zwischen Oldersum und Riepe ist in der Prioritätenliste des Radwegekonzeptes des Landes Niedersachsen 2016 als Maßnahme mit "vordringlichem Bedarf" enthalten. Die Fahrbahn der L 1 ist bituminös befestigt und weist außerorts eine mittlere Breite von ca. 6,00 m sowie innerorts von ca. 7,00 m auf. Nördlich der Bahnstrecke in Oldersum betragen die Fahrbahnbreiten zwischen 6,00 m und 7,70 m. Der aus Oldersum kommende und bis zum Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen bereits bestehende Radweg ist ca. 1,80 m breit und durch einen ca. 1,50 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Innerhalb der Ortschaft Riepe sind abschnittsweise beidseitige Nebenanlagen mit Hochbordanlagen vorhanden. Im Bereich der freien Strecke befindet sich vereinzelt Streubebauung. Die Straßenentwässerung erfolgt innerhalb der Ortslage Riepe über beidseitige Bordrinnen. Im Bereich Oldersum sowie im Abschnitt der freien Strecke wird das anfallende Oberflächenwasser über Straßenseitengräben abgeführt. Nach der im Jahr 2021 durchgeführten Verkehrszählung weist die L 1 im Bereich des Landkreises Aurich (nördlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 5.410 Kfz/24h (SV-Anteil 5,4 %) und im Bereich des Landkreises Leer (südlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 2.613 Kfz/24h (SV-Anteil 4,7 %) auf. Da die Infrastruktur der Region stark landwirtschaftlich geprägt ist, ist der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge entsprechend hoch. Für den Neubau ist vorgesehen, den Radweg im Bereich der freien Strecke westlich der L 1 zu trassieren. Gründe hierfür sind der teilweise vorhandene Bewuchs, die Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, der bereits vorhandene Radweg an der Westseite der L 1 in Oldersum sowie wirtschaftliche Aspekte. Die Befestigung des Radweges soll in bituminöser Bauweise mit einer Breite von 2,50 m gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) ausgeführt werden.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beab-sichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Landesstraße L 1 zwischen den Ortschaften Oldersum und Riepe. Die L 1 verläuft von der Ortschaft Oldersum in der Gemeinde Moormerland (Landkreis Leer) bis zur Stadt Aurich (Landkreis Aurich) und mündet dort in die Bundesstraße B 72. Der zu bearbeitende Streckenabschnitt liegt zwischen dem Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen (L 1 / Abschnitt 10 / Station 917) und dem Knotenpunkt L 1 / Alter Weg (L 1 / Abschnitt 30 / Station 3090) in Riepe (Landkreis Aurich). Für den geplanten Radweg ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 HOAI in der Fassung 2021 zu erstellen (Näheres siehe unter 2. "Beschreibung des Bauvorhabens" der LB LBP). Im Rahmen der Bearbeitung ist davon auszugehen, dass es zu inhaltlichen Überschneidungen mit dem Bodenschutzkonzept (BSK) kommt (z. B. Wiederverwendung des ausgebauten Bodens oder Zwischenlagerung von abzufahrenden / belasteten Böden). In diesem Fall haben sich die AN inhaltlich abzustimmen und in den jeweiligen Dokumenten (LBP und BSK) Querverweise herzustellen. Die Grundleistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen sind in vier Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 31 bewertet: - für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs) mit 3 Prozent, - für die Leistungsphase 2 (Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen) mit 37 Prozent, - für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit 50 Prozent, - sowie für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) mit 10 Prozent. Weiterhin sind durch den Auftragnehmer (bzw. durch eventuelle Nachunternehmer) weitere Besondere Leistungen (in Anlehung an die Anlage 9 zur HOAI 2021) zu erbingen: - Biotoptypenkartierung - Baumartenbestimmung - Faunistische Leistungen: o Revierkartierung von Brutvögeln (gem. Methodenblatt V1) o Horst bzw. Nestersuche von Großvögeln (gem. Methodenblatt V2) o Lokalisation von Baumhöhlen in Bezug auf Vögel und Fledermäuse (gemäß Methodenblatt V3) o Raumnutzungsbeobachtungen von Zug- und Rastvögeln (gem. Methodenblatt V5) im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes (DE 2609-401) und den angrenzenden Bereichen o Verhören, Sichtbeobachtungen und Handfänge - Amphibie (gemäß Methodenblatt A1) - FFH-Vertäglichkeitsprüfung o FFH-Vorprüfung o FFH-Verträglichkeitsprüfung (optionale Leistung) - Artenschutzbeitrag - UVP-Vorprüfung des Einzelfalls - Vorprüfung zum Erfordernis eines separaten Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (FB WRRL) - FB zur WRRL (optionale Leistung) Gegenstand der Planung ist der Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Westseite der L 1. Der Radweg soll am Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen in Oldersum an den bereits vorhandenen Radweg auf der Westseite anschließen. Von dort verläuft er in nördlicher Richtung über das Gewässer "Fehntjer Tief" (L 1 / Abschnitt 10 / Station 2365) sowie über die Bundesautobahn A 31 (L 1 / Abschnitt 20 / Station 779), an die die L 1 über die Anschlussstelle "Riepe" (NK 2610014) ange-bunden ist. An der Einmündung L 1 / Alter Weg in Riepe soll der geplante Radweg an den bereits bestehenden Radweg wieder anschließen. Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt ca. 6,8 km. Mit dem Neubau des Radweges wird im Außerortsbereich eine bauliche Trennung des Radverkehrs vom motorisierten Straßenverkehr hergestellt. Hierdurch wird die Verkehrssituation für den Radverkehr verbessert. Durch den Lückenschluss des Radwegnetzes zwischen Oldersum und Riepe entsteht eine durchgängige Verbindung für den Radverkehr. Baulastträger für den Neubau des Radweges ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich. Der Neubau des Radweges an der L 1 zwischen Oldersum und Riepe ist in der Prioritätenliste des Radwegekonzeptes des Landes Niedersachsen 2016 als Maßnahme mit "vordringlichem Bedarf" enthalten. Die Fahrbahn der L 1 ist bituminös befestigt und weist außerorts eine mittlere Breite von ca. 6,00 m sowie innerorts von ca. 7,00 m auf. Nördlich der Bahnstrecke in Oldersum betragen die Fahrbahnbrei-ten zwischen 6,00 m und 7,70 m. Der aus Oldersum kommende und bis zum Knotenpunkt L 1 / Kreuz-weg / Auf den Fennen bereits bestehende Radweg ist ca. 1,80 m breit und durch einen ca. 1,50 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Innerhalb der Ortschaft Riepe sind abschnittsweise beidseitige Nebenanlagen mit Hochbordanlagen vorhanden. Im Bereich der freien Strecke befindet sich vereinzelt Streubebauung. Die Straßenentwäs-serung erfolgt innerhalb der Ortslage Riepe über beidseitige Bordrinnen. Im Bereich Oldersum sowie im Abschnitt der freien Strecke wird das anfallende Oberflächenwasser über Straßenseitengräben abgeführt. Für den Neubau ist vorgesehen, den Radweg im Bereich der freien Strecke westlich der L 1 zu trassieren. Gründe hierfür sind der teilweise vorhandene Bewuchs, die Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, der bereits vorhandene Radweg an der Westseite der L 1 in Oldersum sowie wirtschaftliche Aspekte.
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