Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Neu-Ulm, Bayern. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Neu-Ulm in Bayern verzeichnet aktuell 4 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 1 € bis 2,8 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 595 Tsd. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Neu-Ulm sind Bauarbeiten (18%), Transportmittel (12%) und Architektur & Ingenieurwesen (10%). Weitere relevante Bereiche umfassen Transportdienstleistungen und Reinigung & Umweltschutz.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Neu-Ulm zählen Stadt Neu-Ulm (18 Ausschreibungen), Stadt Weißenhorn (10 Ausschreibungen) sowie Stadt Senden (9 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Die Ausschreibung umfasst die Leistungen für die Straßenbauarbeiten für den Ersatzneubau der Adenauerbrücke Ulm / Neu-Ulm im Zuge der Bundesstraße 10. Die Gesamtbaustrecke beträgt ca. 0,5 km. Der im Bauabschnitt vorhandene 2-bahnige Querschnitt mit Verflechtungsstreifen wird auf einen 2-bahnig, vierstreifigen Querschnitt ausgebaut. Die Bundesstraße ist hochbelastet. Die Ausführung erfolgt in 5 Bauphasen unter weitgehender Aufrechterhaltung des Verkehrs. Die Arbeiten umfassen den Vollausbau in Teilbereichen, einschließlich Erdarbeiten für Dammschüttung, Bodenaustausch udgl., Asphaltarbeiten (Trag-, Binder- und Deckschichten) auf der Bundesstraße 10, in Rampenbereichen und untergeordeten Wegenetzen (Geh- und Radwege, Erschließungsstraßen), Pflasterarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Oberbodenarbeiten udgl..
Der Knotenpunkt Ringstraße / Memminger Straße (Allgäuer Ring) ist ein stark belasteter Kreisverkehr mit Unfallschwerpunkt, insbesondere durch Radverkehrsunfälle. Die aktuelle Gestaltung mit zweistreifigen Einfahrten und großen Radien fördert hohe Geschwindigkeiten. Der Ring soll mit folgenden Zielen Umgebaut werden: - Verbesserung der Verkehrssicherheit, besonders für Fuß- und Radverkehr. - Erhalt der Leistungsfähigkeit und städtebaulicher Integration. - Höhengleiche Querungen für Fußgänger und Radfahrer an Ein- und Ausfahrten. - Zwei Einfahr- und eine Ausfahrspur, schmal gestaltet, um Geschwindigkeiten zu reduzieren. - Verbesserung der hydr. Leistungsfähigkeit der Kanalisation
Konzeption und Durchführung der Maßnahmekombination Aktivierung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) sowie § 16 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB III für ca. 442 Teilnehmende im Bezirk der Agenturen für Arbeit Bayern
Große Anlagenrevision Turbine T8312
Gewerk: Fassaden- und Zimmererarbeiten
Die Lebenshilfe Donau-Iller beabsichtigt im Zuge der Realisierung der Errichtung des neuen Heilpädagogischen Zentrums, Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagenplanung in den LPH 1-9 HOAI zu vergeben. Um die architektonische Qualität und komplexe Anforderung an das Raumprogramm zu sichern, wurde durch die Lebenshilfe Donau-Iller e.V. einen Architektenwettbewerb europaweit ausgelobt. Die Verwaltung und die pädagogischen Einrichtungen werden aktuell in dem dafür errichteten Bestandsgebäude betrieben. Da die Nutzungen über die Jahre an die neuen Bedürfnisse adaptiert wurden und auch die Nutzerzahl deutlich gewachsen ist, kann das Raumprogramm im Bestand nicht mehr abgebildet werden. Sowohl der Platzbedarf als auch die technischen Anforderungen können im aktuellen Gebäude nicht dargestellt werden. Daher beabsichtigt die Ausloberin, den Standort in Senden neu zu entwickeln. In den vergangenen Monaten wurden verschiedene Optionen durchdacht und auf Machbarkeit geprüft. Ergebnis der Untersuchungen ist ein kompletter Neubau. Um Platz für einen effizient strukturierten und zeitgemäßen Standort zu schaffen, muss der Bestand vollumfänglich zurückgebaut werden. Im Sinne der Lebenshilfe soll ein Heilpädagogisches Zentrum entstehen, das vor allem den inklusiven Ansatz unterstreicht. Ein Auszug aus der Vision der Lebenshilfe lautet: Unsere Motivation: Inklusion menschlich und innovativ zu gestalten. Somit stehen Begriffe wie begegnungsreich, interdisziplinär und chancengleich im Vordergrund. Eine spannende Planungsaufgabe, die neben den sozialen Nachhaltigkeitsaspekten auch die ökologischen berücksichtigen soll. Aufgrund der vielen Nutzungen und komplexen Abhängigkeiten hat die Ausloberin über mehrere Workshops und in intensiver Zusammenarbeit mit Vertretern der verschiedenen Bereiche ein Raumprogramm erarbeitet. Dieses galt es im Planungswettbewerb strukturell und flächenmäßig umzusetzen. Das Programm berücksichtigt die täglichen Abläufe und Abhängigkeiten, gibt jedoch keine Vorgaben in Richtung Kubatur/en. Die Nutzungen sollten so geplant werden, dass sie möglichst viele unterschiedliche Menschen zum Zusammenarbeiten, Lernen und Leben animiert. Jeder soll sich willkommen fühlen und die Architektur sollte hierzu einladen.
Die Stadt Neu-Ulm ist aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarung sowie Verordnung des Landkreises Neu-Ulm gem. Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Bayern als Aufgabenträgerin ermächtigt, die o.g. Verkehrsleistungen im eigenen Namen als zuständige Behörde i. S. v. Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007 für den öffentlichen Personennahverkehr auszuschreiben und einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über diese Linien zu erteilen. Die Stadt Neu-Ulm beabsichtigt die Direktvergabe der o.g. Verkehre an ihr eigenes Verkehrsunternehmen. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen, wenn die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beabsichtigt. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 2 PBefG kann die Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 PBefG gilt das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Abs. 2 Satz 3 bis 5 nicht entspricht. Von diesem öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden Personenbeförderungsleistungen gem. § 42 PBefG auf den o. g. Linien. Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags werden sollen, werden dem Betreiber ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die ausschließlichen Rechte gelten linienbezogen für die in dieser Vorabbekanntmachung genannten Verkehrsleistungen. Die Grenzen der ausschließlichen Rechte ergeben sich aus § 8a Abs. 8 S. 3 u. 4 PBefG, § 13 Abs. 2 PBefG und aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Neu-Ulm. Gegen die geplante Direktvergabe kann bis zur Erteilung des öDA ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Maximilianstraße 39, 80538 München, Tel: +49 89 2176-2411, Fax: +49 89 2176-2847) eingereicht werden
VMware-Lizenz
Bibliotheksregale, Arbeits- und Sitzmöbel, Einbaumöbel, bibliotheksspezifisches Zubehör
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86 (Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.07.2026 (erster Betriebstag) und endet am 31.12.2026 (letzter Betriebstag).
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