Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86 (Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim).
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.07.2026 (erster
Betriebstag) und endet am 31.12.2026 (letzter Betriebstag).
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