Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH mit Sitz in Mannheim ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 30 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH sind Transportdienstleistungen (83%), Reparatur & Wartung (7%) und Software & IT-Systeme (7%). Weitere relevante Bereiche umfassen Sonstige Dienstleistungen.
Alle Ausschreibungen von Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
30 Ausschreibungen (Seite 1 von 3)
Zur Vorbereitung einer für Q4/24-Q1/25 geplanten Vergabe für ein regionales kommunales Fahrradvermietsystem soll ein Markterkundungsverfahren über die am Markt bestehenden Optionen durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Vergabeverfahren, sondern eine bloße Vorbereitung. Eine Teilnahme an diesem Markterkundungsverfahren ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an einem potenziellen späteren Vergabeverfahren. Für die Durchführung der Markterkundungsgespräche erfolgt keine Vergütung. Marktteilnehmer mit Erfahrungen im Bereich von Fahrradvermietsystemen sind, sofern Interesse an einer Teilnahme an den Markterkundungsgesprächen besteht, aufgefordert, sich zur Vereinbarung eines Termins unter md@vrn.de zu melden. Anfragen über das Vergabeportal subreport können urlaubsbdingt nicht beantwortet werden.
Die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. § 119 des GWB beabsichtigt zum 16.08.2025 für das VRN Linienbündel Lampertheim einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2035 zu vergeben. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Technische Machbarkeitsstudie für die Reaktivierung einer Schienenstrecke Machbarkeitsstudie Reaktivierung Überwaldbahn
Die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. § 119 des GWB und die Stadt Worms als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V m. 4. Teil des GWB beabsichtigen zum 14. Dezember 2025 für das VRN Linienbündel Ried einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 zu vergeben. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Einführung eines nicht herstellerabhängigen Hintergrundsystems für dynamische Fahrgastinformationssysteme
Der Rahmenvertrag ermöglicht den Abschluss von Einzelaufträgen zur Lieferung und Montage von dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern (DFI-Anzeiger) verschiedener Typen: Los 1a vollwertige DFI-Anzeiger - TFT Los 1b vollwertige DFI-Anzeiger - LED Los 2 DFI-light Los 3 elektronische Fahrplanaushänge
Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH führt ein Ausschreibungsverfahren für ein Nachfolgesystem des bisherigen regionalen Fahrradvermietsystems im Verbundgebiet durch. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines umfänglichen, integrativen, innovativen und nutzendenfreundlichen Angebots zur Stärkung des Mobilitätsangebots im öffentlichen Raum. Das Vermietsystem enthält Leistungsbausteine sowohl für die Oberzentren des Verkehrsverbundes, als auch für die weiteren Regionen. Es gliedert sich in einen festen Leistungsbaustein und mögliche Erweiterungsoptionen.
Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH führt ein Ausschreibungsverfahren für ein Nachfolgesystem des bisherigen regionalen Fahrradvermietsystems im Verbundgebiet durch. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines umfänglichen, integrativen, innovativen und nutzendenfreundlichen Angebots zur Stärkung des Mobilitätsangebots im öffentlichen Raum. Das Vermietsystem enthält Leistungsbausteine sowohl für die Oberzentren des Verkehrsverbundes, als auch für die weiteren Regionen. Es gliedert sich in einen festen Leistungsbaustein und mögliche Erweiterungsoptionen.
Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH führt ein Ausschreibungsverfahren für ein Nachfolgesystem des bisherigen regionalen Fahrradvermietsystems im Verbundgebiet durch. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines umfänglichen, integrativen, innovativen und nutzendenfreundlichen Angebots zur Stärkung des Mobilitätsangebots im öffentlichen Raum. Das Vermietsystem enthält Leistungsbausteine sowohl für die Oberzentren des Verkehrsverbundes, als auch für die weiteren Regionen. Es gliedert sich in einen festen Leistungsbaustein und mögliche Erweiterungsoptionen.
Die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation - DADINA - beabsichtigt gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 gem. Art. 5 Absatz 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchzuführen. Vergeben wird auf Basis des aktuellen gemeinsamen Nahverkehrsplans des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie des aktuellen Nahverkehrsplans des Kreises Bergstraße die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren im Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Kreises Bergstraße. Das Linienbündel "Darmstadt/ Ober-Ramstadt" (Los 1) besteht aus folgenden Buslinien: MO2 (Reinheim Bf - Niedernhausen - Ernsthofen Schule / Reichenbach Lautertalhalle und zurück) MO3 (Reinheim Bf - Groß-Bieberau - Lichtenberg - Rodau - Asbach - Ernsthofen Schule und zurück) MO4 (Webern - Klein-Bieberau - Asbach - Rohrbach - Wembach - Groß-Bieberau Bf und zurück) NHX (Darmstadt Mathildenplatz - Georgenhausen - Reinheim - Groß-Bieberau - Niedernhausen Linde und zurück) und umfasst ca. 890.000 Nwkm/a Betriebsleistung. Das Linienbündel "Reinheim" (Los 2) besteht aus folgenden Buslinien: GB (Darmstadt Hbf - Roßdorf - Zeilhard - Georgenhausen - Groß-Bieberau Schule und zurück) MO1 (Darmstadt Hbf - Roßdorf - Ober-Ramstadt - Hahn - Wembach - Rohrbach - Modau - Ober-Ramstadt Rondell und zurück) RH (Darmstadt Hbf - Roßdorf - Zeilhard - Georgenhausen - Spachbrücken - Reinheim - Ueberau Karl-Marx-Straße und zurück) und umfasst ca. 1.020.000 Nwkm/a Betriebsleistung. Das künftige Angebot auf den beiden Linienbündeln soll wie folgt gestaltet werden: • Linien GB, MO2, MO3, NHX und RH: keine Veränderung zum Fahrplanjahr 2025 • Linie MO1: Verlängerung der Fahrtzeit zwischen den Haltestellen „Ober- Ramstadt Rondell“ und „Hahn“ wegen neuer Ortsumfahrung Hahn. Verlängerung des Fahrtweges ab der derzeitigen Endhaltestelle „Rohrbach Brunnenstraße“ über Haltestelle „Modau Kirchstraße“ bis „Ober-Ramstadt Rondell“. Wegen der Fahrtroutenverlängerung erfolgt eine Angebotsausweitung im Vergleich zum Fahrplanjahr 2025. • Linie MO4: Neuer Linienweg Webern – Klein-Bieberau – Asbach – Rohrbach –Wembach – Hahn – Groß- Bieberau. Bedienung Montag bis Freitag ca. 05:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr. Heutige Schülerdirektfahrten Webern – Groß-Bieberau werden durch das neue Angebot abgelöst. Anlässlich der alljährlich in Darmstadt staffindenden Großveranstaltungen "Schlossgrabenfest" und "Heinerfest" sind nach Vorgabe des Auftraggebers auf den Linien MO1, NHX und RH Zusatzverkehre mit einem Volumen von ca. 3.000 Nwkm/a einzuplanen.
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH aus Mannheim. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 30 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Transportdienstleistungen, Reparatur & Wartung, Software & IT-Systeme. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH: Transportdienstleistungen (83%), Reparatur & Wartung (7%), Software & IT-Systeme (7%), Sonstige Dienstleistungen (3%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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