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Im Rahmen der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission hat diese Vorgaben zur Evaluation gemacht. Diese beinhalten die Erstellung eines zweiten Interim-Reports einschließlich einer Zwischenevaluation für die Strompreiskompensation im Zeitraum 2021 – 2024/2025 (SPK; Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht in den Fassungen vom 24.08.2022 und 13.03.2024). Ein erster Interim-Report wurde bereits im ersten Halbjahr 2024 bei der Europäischen Kommission eingereicht und von dieser genehmigt. Der Auftrag beinhaltet auch einen umfassenden Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß der VV zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich unter erheblichem Anpassungsdruck und damit in intensivem Wettbewerb um die Technologien der Zukunft. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht es darum, diese Wettbewerbsfähigkeit zu befördern und zu erhalten. Auch die Außenwirtschaftsförderung (AWF) soll sich daher verstärkt an den Bedarfen in diesem intensivierten Wettbewerbsumfeld ausrichten. Dabei steht im Fokus, die deutsche Außenwirtschaft im Außenhandel, beim Abschluss von Exportgeschäften sowie insb. auch bei der Erschließung neuer Märkte zu unterstützen, innovative deutsche Technologien international zu bewerben und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Die deutsche AWF kann mit ihren Instrumenten dabei nicht nur wichtige Impulse für eine wettbewerbsfähige Außenwirtschaft und Industrie und die weltweite Transformation setzen, sondern darüber hinaus auch Geschäftsmöglichkeiten für exportorientierte deutsche Unternehmen identifizieren und ihre fortdauernde Wettbewerbsfähigkeit auf den Leitmärkten der Zukunft nachhaltig unterstützen. Zu den bewährten Instrumenten der AWF in der Federführung des BMWK zählen insbesondere die staatlichen Garantieinstrumente (Investitions- und Exportkreditgarantien sowie Garantien für Ungebundene Finanzkredite), das durch den Bund mit-finanzierte weit verzweigte Netz der deutschen Auslandshandelskammern (AHK-Netz), Germany Trade and Invest (GTAI) als zentrale Außenwirtschaftsagentur des Bundes, das Markterschließungsprogramm (MEP), die Exportinitiativen des BMWK (Energie, Gesundheitswirtschaft, Sicherheitstechnologien, Umwelttechnologien), das Auslandsmesseprogramm (AMP), das Wirtschaftsnetzwerk Afrika (WNA), das Programm für internationale Unternehmenskooperation Partnering in Business with Germany (PG), die Rohstoffkompetenzzentren, das Skills Experts Programm sowie die außenwirtschaftliche Komponente der Klima- und Energiepartnerschaften. Um diese Instrumente auch auf den Leitmärkten der Zukunft zielführend zum Einsatz bringen zu können, ist ein vertieftes Verständnis der angebots- wie nachfrage-seitigen Marktumstände und der damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für exportorientierte deutsche Unternehmen erforderlich. Wo erforderlich muss zudem ergebnisoffen über den etwaigen Anpassungs- und Erweiterungsbedarf des AWF-Instrumentariums diskutiert werden. Ziel des Vorhabens ist eine wissenschaftlich fundierte Analyse der industriellen (oder industrienahen) Leitmärkte der Zukunft und der Gewinn von Erkenntnissen zu resultierenden Chancen für deutsche Unternehmen auf diesen Märkten. Die Studie soll dazu Geschäftsmöglichkeiten für exportorientierte deutsche Unternehmen aufzeigen und identifizieren, wie diese Unternehmen auf den Leitmärkten der Zukunft mit Mitteln der AWF-Instrumente noch besser unterstützt werden können. Neben regulativen Rahmenbedingungen, vergleichender Betrachtung von AWF Instrumenten anderer OECD-Länder und lokaler Nachfrage und Finanzierungsbedingungen sind auch die Klimaziele der Zielländer und die jeweiligen Dekarbonisierungspläne von Interesse. Darauf aufbauend sollen die Stärken der deutschen Außenwirtschaft auch mit Blick auf für die Transformation wichtige Produkte und Technologien betrachtet und mit der Nachfrage in den Zielländern abgeglichen werden. Zielführend wären außerdem die Identifikation von Hindernissen und ggf. resultierenden Ansatzpunkten für die Förderung sowie das Beleuchten von Kooperationspotenzialen mit internationalen oder europäischen Partnern. Zur Beleuchtung von Potenzialen auch in Technologiesprüngen sollte eine extrapolierende Betrachtung benötigter Technologien zur Bewältigung der Transformation und ihrer Anbieter geprüft werden.
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen für die Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Regionalfördergebiets für die Förderperiode ab 2028 genutzt werden. Die Fördergebietsabgrenzung erfolgt regelmäßig durch den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW (Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder und Bundesminister der Finanzen) auf Grundlage der überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen, so vorraussichtlich erneut in 2027 für die Förderperiode ab 2028. Das Forschungsgutachten soll einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets leisten. Insbesondere sollen auf Grundlage der Ergebnisse konkrete Vorschläge für das künftige Regionalindikatorenmodell entwickelt werden, mit dem die Zukunftsbezogenheit hinsichtlich regionaler Strukturschwächen und damit die präventive Ausrichtung der GRW weiter gestärkt werden kann und auch kleinräumige regionale Problemlagen unterhalb der Ebene der Arbeitsmarktregionen, die aktuell Grundlage der räumlichen Fördergebietsabgrenzung sind, angemessen adressiert werden. Die Ergbnisse sollen unter anderem Grundlage für die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur Festlegung des neuen GRW-Regionalindikatorenmodells sein, mit dessen Hilfe die jeweiligen Regionen (verschiedene Optionen der Gebietsabgrenzung) nach ihrer Strukturschwäche bzw. -stärke in eine Reihenfolge gebracht werden. Zudem können die Ergebnisse des Vorhabens dazu beitragen, frühzeitig deutsche Interessen/Vorschläge zur Berücksichtigung bei der Überarbeitung der EU-Regionalbeihilfeleitlinien an die EU-KOM herantragen zu können. Darüber hinaus sollen die Analysen des Gutachtens so ausgerichtet sein, dass sich die künftigen Regionalindikatorenmodelle grundsätzlich auch als Basis für die räumliche Abgrenzung von Strukturschwäche weiterer regionalpolitischer Maßnahmen eignen.
Australien und Deutschland streben den Aufbau vielfältiger, resilienter und nachhaltiger Wertschöpfungs- und Lieferketten für kritische mineralische Rohstoffe und deren weiterverarbeitete Produkte an, die für rohstoffintensive und -sensible Zukunfts- und Sicherheitstechnologien sowie für alle Bereiche der Transformation der Wirtschaft erforderlich sind. Mit der zu erstellenden Studie sollen die Bedeutung und die Möglichkeiten des Aufbaus vielfältiger, widerstandsfähiger und nachhaltiger Wertschöpfungsketten für kritische mineralische Rohstoffe zwischen Deutschland und Australien erarbeitet werden. Die zu untersuchenden Wertschöpfungsketten basieren auf den natürlichen Ressourcen, der bestehenden Rohstoffgewinnung und -verarbeitung sowie dem Recycling in beiden Ländern.
Das BWMK schreibt Lieferleistungen für Switches in Büroräumen im BMWK zum Anschluss der IT-Hardware sowie einer Management Software aus. Dabei wird im Rahmen der Angebotsprüfung ein Proof of Concept durchgeführt. Entsprechende Geräte (mindestens je 2 VoIP-Switches und je 2 IT-Switches, 4 SFP’s sowie die Managementsoftware) müssen dem BMWK für den Proof of Concept mind. 10 Arbeitstage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Abruf der Geräte erfolgt nach Aufforderung durch das BMWK. Es werden nur die Bieter aufgefordert, die für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommen.
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