Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen zum Thema "Angebotswertung" von Bund, Ländern und Kommunen. Täglich aktualisiert mit allen relevanten Vergabeverfahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Lieferung von Ökostrom (HKNR) und Erdgas für mehrere Abnahmestellen des Forschungszentrums Jülich GmbH für die Lieferjahre 2027–2029. Die Energiebeschaffung und Erdgasbeschaffung erfolgt über Spot- und Terminmarktprodukte. Gegenstand der Angebotswertung ist beim Ökostrom die Handlings Fee und der Ökostromaufschlag Gegenstand der Angebobtswertung beim Erdgas ist die Handlings Fee Vergabe im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV.
Die Gemeinde Kiedrich (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 250.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM6HG/documents heruntergeladen werden können.
Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Dazu haben die Konzessionsgeber im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (VwV Gigabitmitfinanzierung) beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie die Stadt Fellbach haben den Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: "Zweckverband") im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der in den Förderbescheiden benannten maximalen Fördersummen ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als - 520.000,00 EUR (netto) im Los 1, - 550.000,00 EUR (netto) im Los 2, - 380.000,00 EUR (netto) im Los 3 können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und "Angebot" (Anlage 4) ist zwingend anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose ein Angebot eingereicht wird. Der Zweckverband behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMBM6/documents heruntergeladen werden können.
Die Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie die Stadt Münzenberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Konzessionsgeber haben dazu jeweils im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und jeweils Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und bewilligt bekommen. Die drei vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung zusammengeschlossen. Federführend ist die Gemeinde Wölfersheim, welche als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem jeweiligen Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im jeweiligen Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 265.000,00 EUR (netto) (betreffend das Los 3) bzw. 1.000.000,00 EUR (netto) (jeweils betreffend die Lose 1 und 2) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Bei einem Gesamtangebot über alle Lose gilt die Addition der vorgenannten Werte. Entsprechend können Gesamtangebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 2.265.000,00 EUR (netto) im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile der Konzessionsgeber haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMRA3/documents heruntergeladen werden können.
Fachlos 510 Erschließung
Fachlos 510 Erschließung
Fachlos 36: PV-Anlage
Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß § 130a Absatz 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Klargestellt wird bereits jetzt, dass für die Lose 001 bis 050 Rahmenverträge mit drei Bietern, für die Lose 051 bis 097 Rahmenverträge mit zwei Bietern und für die Lose 098 bis 132 Rahmenverträge mit einem Bieter geschlossen werden können. Hierbei gilt eine Bietergemeinschaft als ein Bieter. Das Mindestgebot beträgt 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff. Sollte für eine Preisgruppe ein Angebot vorliegen, das die genannte Voraussetzung eines Mindestgebotes nicht erfüllt und einen prozentualen Rabatt von weniger als 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff anbietet, wird diese Preisgruppe von der Angebotswertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Telefon: +49 3493-801180 Fax: +49 3493-80434 E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Internet: http://www.sandersdorf-brehna.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 159_SSB_01-2025-0074 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Lieselotte-Rückert-Straße 56-60 06792 Sandersdorf-Brehna / OT Zscherndorf f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Los 5 Fliesenarbeiten Umfang der Leistung: 30 qm Reinigung und Haftgrundierung Wandflächen 18 qm Reinigung und Haftgrundierung Bodenflächen 29 qm Ausgleichspachtelung, Wandflächen, 1-5 mm 18 qm Ausgleichspachtelung, Bodenflächen, 1-5 mm 10 qm Ausgleichspachtelung, Bodenflächen, 5-10 mm 32 qm Randdämmstreifen abschneiden 30 qm Flüssigabdichtung Wand, Bkl. W2-I 13 qm Flüssigabdichtung Boden, Bkl. W3-I 25 St. Abdichtung Rohrdurchgänge, Bkl. W2-I 2 St. Abdichtung Fußbodeneinlauf, Bkl. W3-I 22 m Dichtband an Bewegungsfugen, Bkl. W3-I 16 m Dichtband an Bewegungsfugen, Bkl. W2-I 24 qm Wandfliesen, 30/60 cm, Feinsteinzeug, sandgrau hell 5 qm Wandfliesen, 30/30 cm, Feinsteinzeug, sandgrau hell 1 qm Wandfliesen, 30/15 cm, Feinsteinzeug, sandgrau hell 2 qm Wandfliesen Mosaik, 5/5 cm, Feinsteinzeug, sandgrau hell 15 qm Bodenfliesen, 30/30 cm, Feinsteinzeug, R 10 sandgrau mittel 2,50 qm Bodenfliesen, 10/10 cm, Feinsteinzeug, R 10 sandgrau mittel 2 St. Fensterbank innen, ca. 20 x 3 cm, l ca. 90 cm, Granit schwarz Lieferung und Einbau von Sanitärtrennwänden Die Bauarbeiten sollen bei laufendem Turnhallenbetrieb realisiert werden. Die Beeinträchtigungen (Lärm- und Staubbelastung, etc.) für den Ablauf sind so gering wie möglich zu halten. Einschränkungen für die Nutzer sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Baustellenbereiche innerhalb der Zuwegung zur Grundschule sind stets und ständig vor dem Zutritt durch die Kinder ausreichend zu sichern! g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 07.04.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 29.05.2026 weitere Fristen: j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19b36c5987a-1fe0cddc14b908d1 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 29.01.2026 um: 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 02.03.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: Vergabestelle s. a) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am: 29.01.2026 um: 10:05 Ort: Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen. Die Transparenz wird durch die umgehende Bereitstellung der Zusammenstellung der Angebote sichergestellt. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: t) geforderte Sicherheiten keine u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Die nachstehenden Erklärungen und Nachweise werden vom BestBieter nach Angebotswertung abgefordert. Falls Nachunternehmer eingesetzt werden oder eine Bietergemeinschaft gebildet wird, sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise auch von diesen auf Verlangen vorzulegen. den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Eigenerklärung ausreichend) mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre (2020-2024) unter Verwendung des VHB Formblattes 444 oder eigene Erklärung gleichen Inhalts (zur Bestätigung der Eigenerklärung) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten nach Lohngruppen gegliedert mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Nachweis der Eintragung im Berufsregister ( Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ist ein zulassungspflichtiges Handwerk gem. Anlage A der Handwerksordnung) Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle einzureichen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) y) Sonstige Angaben Mit dem Angebot einzureichen: 1. Angebotsschreiben 2. Leistungsverzeichnis mit den Fabrikats- und Preisangaben des Bieters 3. Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist) 4. Erklärung, ob Unterauftragnehmer eingesetzt werden unter Angabe der Namen der Unterauftragnehmer einschl. PQ-Nummern oder Eigenerklärung zur Eignung 5. Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft, falls vorgesehen einschl. PQ-Nummern oder Eigenerklärung zur Eignung für jedes Mitglied 6. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB auch je Nachunternehmern bzw. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft 7. Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflicht mit Angabe der Deckungsinhalte Auf gesondertes Verlangen sind vom BestBieter, dessen Nachunternehmer bzw. jedem Mitglied einer BieGe vorzulegen: 1. die Nachweise gem. § 6a VOB/A (siehe Ziffer w dieser Bekanntmachung) 2. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit 3. Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) 4. Nachweis der Eintragung im Berufsregister 5. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (falls zutreffend) 6. HR-Auszug oder Gewerbeanmeldung Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, vom Bestbieter sowie von dessen Nachunternehmern bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft die folgenden Nachweise und Erklärungen abzufordern: 1. Preisermittlungsunterlagen (z. B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise (nur vom Hauptbieter) 2. Urkalkulation 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (zum Zeitpunkt der Abgabe maximal 6 Monate alt) 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabe maximal 6 Monate alt) 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (zum Zeitpunkt der Abgabe maximal 6 Monate alt) 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (zum Zeitpunkt der Abgabe maximal 6 Monate alt) 7. gültige Versicherungspolice mit Angabe des Ablaufdatums sowie Angaben zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden 8. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Nachunternehmer: Bei Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Zudem ist vom Nachunternehmer die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit einzureichen. Hinweise zur Präqualifizierung: Im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise müssen den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Form der Einreichung von Erklärungen etc.: Die Form der Erklärungen und Nachweise sind in den zugelassenen Formvorschriften, wie sie auch für die Einreichung der Angebote festgelegt worden sind, der Vergabestelle zu übermitteln. Die Formvorschriften für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen bei einer elektronischen Abgabe der Angebote werden auch für Nachweise und Erklärungen akzeptiert auch wenn die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. Tarifvertrag: Einschlägig gem. § 11 TVergG LSA für diese Leistung sind die Tarifverträge für das Baugewerbe. Sonstiges: Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister vorzunehmen, um dessen Zuverlässigkeit zu überprüfen. Zudem behält sich der Auftraggeber die stichprobenartige Prüfung der eingereichten Referenznachweise vor. Laut § 19 (1) 2 Satz TVergG LSA werden Bieter, dessen Angebote nicht berücksichtigt werden, spätestens 7 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss darüber informiert. Kosten für die Angebotserstellung oder Mitwirkung bei der Aufklärung etc. werden nicht erstattet. Fliesen/ Platten
Die Einsammlung der Alttextilien erfolgt im Bringsystem über Depotcontainer auf Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren sowie dezentralen Standplätzen im Landkreis Bodenseekreis. Die Gestellung der Depotcontainer einschließlich deren Reinigung, Wartung und Reparatur sowie die Reinigung der Standplätze im Rahmen der Einsammlung sind Gegenstand der Leistung. Durch den Auftragnehmer können über die Mindestvorgaben des Auftraggebers hinaus, zusätzliche Standorte mit Depotcontainern angeboten werden. Hierfür wird je Standort ein Wertungsbonus (für maximal 10 Standorte) im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt. Bei den zu verwertenden leistungsgegenständlichen Mengen handelt es sich um die vom Auftragnehmer einzusammelnden Alttextilien in einer Zusammensetzung „wie gesammelt“. Bestandteil der Vergabe ist zudem die Beseitigung der nicht für eine Verwertung geeigneten Stoffe.
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Die Anforderungen variieren je nach Auftrag. Typischerweise werden Fachkenntnisse, Referenzprojekte ähnlicher Größe, entsprechende Zertifizierungen, Versicherungsnachweise und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft. Details finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
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Die Dauer variiert je nach Verfahrensart. Offene Verfahren haben meist eine Angebotsfrist von 30-35 Tagen ab Veröffentlichung. Verhandlungsverfahren können mehrere Monate dauern. Die genauen Fristen sind in jeder Ausschreibung angegeben.