Verkehrsüberwachung

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Verkehrsüberwachung. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.

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6 aktiv
Ø 1,1 Mio. €

Aktuelle Ausschreibungen

92 Ausschreibungen (Seite 1 von 19)

2026-VS-KS Ausschreibung Verkehrssicherung Kassel 2026

Aktiv
Frist: 22.01.2026
Veröffentlicht: 18.12.2025
Die Autobahn GmbH des Bundes

2026-VS-KS Ausschreibung Verkehrssicherung Kassel 2026

A00 Diverse FRS ÜK Österreich, RV Verkehrsabsicherung

Aktiv
Frist: 30.01.2026
Veröffentlicht: 29.12.2025
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzie...

A00 Diverse FRS ÜK Österreich, RV Verkehrsabsicherung

Verkehrslenkende Maßnahmen für die Baumpflege/Baumsicherung (Prio 2) 2026-2028

Aktiv
Frist: 09.02.2026
Veröffentlicht: 06.01.2026
Grün und Gruga

Die aufgeführten Mengen umfassen den geschätzten Bedarf für einen Zeitraum von ca. 150 Wochen, gerechnet mit ca. 4-20 Baustelleneinrichtungen in der Woche. Das Volumen ergibt sich aus einer qualifizierten Schätzung auf Grundlage der bisherigen Absperrmaßnahmen, kann jedoch starken Schwankungen durch klimatische Veränderungen, politischen Entscheidungen, betriebsabhängigen oder anderen unvorhersehbaren Gründen unterliegen und daher nicht die exakte Abrechnungssumme wiedergeben. Die Mengenansätze in dem Leistungsverzeichnis sind die Gesamtsummen zahlreicher Einzelmaßnahmen (Haltverbotszonen, (Teil-)Sperrungen von Straßenzügen). Da die Baumschnittarbeiten sich auf akute kurzfristig gemeldete Schadens- oder Risikofälle beziehen, ist eine ortsbezogene Planung und Massenermittlung vor ab nicht möglich. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass es sich um Verkehrssicherungsmaßnahmen unter sog. Priorität 2 Bäumen handelt, d.h. nach Abruf der Leistung muss binnen 14 Tagen die komplett eingerichtete Haltverbotszone vorgehalten werden und montiert sein. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Absperrleistungen um einen 3 - jährigen Vertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Absperrleistungen im 1. Beauftragungsjahr erfolgt eine Folgebeauftragung für das darauf folgende Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Ebenso gilt diese Regelung für das 2. Bauftragungsjahr. Jedes Jahr wird separat beauftragt. Die angebotenen Preise sind verbindlich für drei Vertragsjahre vereinbart. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres für das darauf folgende Beauftragungsjahr. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum o.g. Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingehen. Eine Kopie ist per E-Mail an die Vergabestelle zu übermitteln. ( z. Hd. Frau Losch vergabe@gge.essen.de) Die auszuführenden Absperrleistungen erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet. Es ist zu erwarten, dass zur gleichen Zeit an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes Arbeiten durchgeführt werden müssen. Es ist daher unumgänglich, dass der Auftragnehmer die benötigten Fahrzeuge, Verkehrszeichen und Absperrmaterialien im notwendigen Umfang nachweisen kann. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Arbeiten von geschultem Montagepersonal fachgerecht durchgeführt werden. Das Fachpersonal einschließlich des verantwortlichen Bauleiters ist namentlich zu benennen. Hinsichtlich der Arbeitsstellensicherung sind Nachweise für die Eignung und Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) mit dem Angebot vorzulegen. Danach muss der Verantwortliche für die Verkehrssicherung die deutschen Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Markierung, sowie der Beleuchtung beherrschen und entsprechend den aktuellen ZTV-SA herstellen und beurteilen können. Rechtzeitig vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten/Maßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, sind vom Amt für Straßen und Verkehr 66-5-1 Baustellenmanagement, verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 45 Abs. 6 der STVO über die Absperrung und Kennzeichnung der Arbeitsstellen einzuholen. Es ist Kontakt zum Amt für Straßen und Verkehr aufzunehmen. Sollte ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren akzeptiert werden, so ist dies zwingend zu beantragen und den Vorgaben des Amtes für Straßen und Verkehr entsprechend umzusetzen. Hier ist konkret eine Jahresgenehmigung angestrebt, bei der die Genehmigung für eine Woche per Liste eingereicht wird. Verkehrszeichenpläne werden nur im Anhang mitversandt. Unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn der Arbeiten/Maßnahmen sind ggf. die zuständigen Behörden (Polizei, Feuerwehr, EVAG und sonstige betroffene Institutionen) über die Absperrmaßnahmen zu informieren. Den erteilten bzw. den im Verlauf der Maßnahme ergänzend erteilten verkehrsrechtlichen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die eventuell dadurch entstehenden Auswirkungen auf den Ablauf der Arbeiten sind unverzüglich dem Bauleiter des Auftraggebers mitzuteilen. Die hierdurch entstehenden organisatorischen Aufwände z.B. zum Erlangen von verkehrsrechtlichen Anordnungen und Genehmigungen von Plänen usw. sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Durchführung der Absperrmaßnahmen nicht nach, so werden die eventuellen Mehrkosten dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Mehrkosten entstehen, wenn durch Verschulden des Auftragnehmers die vorgesehenen Arbeiten seitens des Auftraggebers nicht durchgeführt werden können. Das Gestellen von Sicherungsposten und einer FAT (Fahrbare Absperrtafel) geschieht durch den Auftraggeber. Diese Leistungen werden im Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt. Das Deaktivieren von ortsfester Beschilderung sowie das Reaktivieren der vorgenannten Beschilderung im Zuge einer Verkehrssicherungsmaßnahme gehört mit zur Leistung des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.

Bereich der AM Plötzkau und Wernigerode

Aktiv
Frist: 17.02.2026
Veröffentlicht: 15.01.2026
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bu...

Die Ausschreibung beinhaltet Verkehrssicherungsmaßnahmen im Rahmen von zyklischen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an Bundesautobahnen entlang der Betriebsstrecken sowie auf unterführten und überführten Straßen im Bereich der Bundesautobahnen. Das Los 2 umfasst die Leistungen im Zuständigkeitsgebiet der Autobahnmeistereien Plötzkau und Wernigerode. Die Baustelle befinden sich vorwiegend auf den Bundestautobahnen: - BAB 36 zwischen Dreieck Vienenburg und Dreieck Bernburg - BAB 14 zwischen der AS Halle- Trotha und der AS Calbe Schätzmengen und Höchstmengen: > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIII/1r und DIII/1l: ca. 6 St. / höchstens 12 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIII/3 und DIII/1l bzw. DIII/4 und DIII/1r ca. 22 St. / höchstens 30 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIII/1r bis 1000m ca. 3 St. / höchsten 5 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIV/1r bzw. DIV/1l ca. 1 St. / höchstens 5 St. > Verkehrstafeln bis 2,5qm herstellen, auf- und abbauen ca. 45 St. / höchstens 50 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan CII/4 einschl. Lichtsignalanlage ca. 2 St. / höchstens 4 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan CII/2 ca. 4 St. / höchstens 7 St. > Einholung Verkehrsrechtliche Anordnung ca. 38 St. / höchstens 50 St. > Verkehrszeichenpläne erstellen ca. 16 St. / höchstens 20 St.

Bereich der AM Plötzkau und Wernigerode

Aktiv
Frist: 17.02.2026
Veröffentlicht: 14.01.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
248.700 €

Die Ausschreibung beinhaltet Verkehrssicherungsmaßnahmen im Rahmen von zyklischen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an Bundesautobahnen entlang der Betriebsstrecken sowie auf unterführten und überführten Straßen im Bereich der Bundesautobahnen. Das Los 2 umfasst die Leistungen im Zuständigkeitsgebiet der Autobahnmeistereien Plötzkau und Wernigerode. Die Baustelle befinden sich vorwiegend auf den Bundestautobahnen: - BAB 36 zwischen Dreieck Vienenburg und Dreieck Bernburg - BAB 14 zwischen der AS Halle- Trotha und der AS Calbe Schätzmengen und Höchstmengen: > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIII/1r und DIII/1l: ca. 6 St. / höchstens 12 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIII/3 und DIII/1l bzw. DIII/4 und DIII/1r ca. 22 St. / höchstens 30 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIII/1r bis 1000m ca. 3 St. / höchsten 5 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan DIV/1r bzw. DIV/1l ca. 1 St. / höchstens 5 St. > Verkehrstafeln bis 2,5qm herstellen, auf- und abbauen ca. 45 St. / höchstens 50 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan CII/4 einschl. Lichtsignalanlage ca. 2 St. / höchstens 4 St. > Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, Regelplan CII/2 ca. 4 St. / höchstens 7 St. > Einholung Verkehrsrechtliche Anordnung ca. 38 St. / höchstens 50 St. > Verkehrszeichenpläne erstellen ca. 16 St. / höchstens 20 St.

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CPV-Code Details

Code63712710
KategorieVerkehrsüberwachung

Häufige Fragen zu Verkehrsüberwachung

Der CPV-Code 63712710 steht für "Verkehrsüberwachung". CPV (Common Procurement Vocabulary) ist das EU-weite Klassifizierungssystem für öffentliche Ausschreibungen. Es ermöglicht eine einheitliche Kategorisierung von Beschaffungsgegenständen in der gesamten EU.