Die VBG hat den gesetzlichen Auftrag, den bei ihr versicherten Unternehmen Informationen zum Versicherungsschutz und zur Mitgliedschaft sowie zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung zu stellen.
Die Lagerung und die Aufgabe zum Versand des gesamten Informationsangebots der VBG soll folgende Punkte beinhalten:
- Lagerlogistik
- Bereitstellung eines Warenwirtschaftssystems
- Berichterstattung
- Kommissionierung / Konfektionierung
- Aufgabe zum Versand
- Entsorgung
Der Auftrag ist gem. § 118 Abs. 1 und 2 GWB ausschließlich geschützten Werkstätten (Behindertenwerkstätten) vorbehalten.
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