Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die noch fehlende Lösung für die vollumfängliche Umsetzung des Fördertatbestands 2 (Digitales Patientenportal (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr.5 KHSFV) und 3 (Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV)). Die Sana hat das strategische Ziel in vielen Bereichen, vollumfängliche digitale Prozesse zu etablieren. Das Patientenportal nach FTB2 sowie die Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation nach FTB3 sollen den Prozess vor der Aufnahme, während der Behandlung sowie das Überleitungs- und Entlassmanagement unterstützen und eine nahtlose Kommunikation und Informationsaustausch zwischen Patientinnen/en, Ärzten/innen und medizinischem Personal ermöglichen. Die Sana Kliniken AG legt besonderen Wert auf die Erfüllung der Muss-Kriterien gemäß den Vorgaben des KHZG. Die gesuchte Lösung soll dazu dienen, dass Patienten sich bereits vor der physischen Aufnahme in einer Sana-Einrichtung über die bevorstehende Behandlung informieren (z.B. in Form von (Aufklärungs-)Videos) können. Die Einbindung passender Informations-/Aufklärungsfilme führt zu einer größeren Patientenzufriedenheit durch die Erhöhung der Gesundheitskompetenz und besseres Verständnis für den bevorstehenden Eingriff/Behandlung. Die Lösung muss über eine umfängliche Indikationsbibliothek verfügen, da die Sana ein sehr großes Spektrum an Behandlungen anbietet. Das System muss sich in das Patientenportal integrieren lassen. Des Weiteren ist der strukturierte Datenaustausch mit bestehenden Primärsystemen (insb. KIS) ebenfalls Pflicht. Zusätzlich zur Bereitstellung der Lizenzen und der Installation der Lösung wird auch die langfristige Begleitung des Projekts gefordert. Des Weiteren erwartet die Sana Kliniken AG ein ausgereiftes Schulungskonzept mit ausreichender Begleitung durch den Auftragnehmer. Diese Aufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
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