Zulassungsverfahren zum Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Verbesserung der poststationären Weiterbehandlung am Beispiel kardiologischer Erkrankungen "Cardiolotse"
Das Versorgungsprogramm "Cardiolotse" wird seit 2018 erfolgreich von der AOK Nordost in Berlin angeboten. Nun soll das Versorgungsprogramm den AOK-Versicherten im gesamten Gebiet der AOK Nordost, also Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, zugänglich gemacht werden. Dafür möchte die AOK Nordost Verträge zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V mit Kliniken bzw. Klinikträgern (im Folgenden: Partnerkrankenhaus) im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (sog. "Open House-Verfahren") abschließen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Zulassungsverfahren zum Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V, um die poststationäre Weiterbehandlung von kardiologischen Patienten zu verbessern. Das Programm "Cardiolotse" soll auf das gesamte Gebiet der AOK Nordost ausgeweitet werden, einschließlich Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, Verträge mit Kliniken oder Klinikträgern abzuschließen, die als Partnerkrankenhäuser fungieren.