Beschreibung
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen; Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle; Straße, Hausnummer: S.-G.-Frentzel-Str. 1; Postleitzahl: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: DE; Telefon: +49 3571456549; Internet-Adresse: www.hoyerswerda.de; E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
d) Art des Auftrages: Zeitvertragsarbeiten Stadt Hoyerswerda einschließlich aller Ortsteile – Instandhaltung Verkehrswegebau, Beton-Pflaster (STLB-Bau Z LB 615:2023-07)
e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet Hoyerswerda und Ortsteile; Postleitzahl: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: DE
f) Art und Umfang der Leistung: Zeitvertragsarbeiten Stadt Hoyerswerda einschließlich aller Ortsteile – Instandhaltung Verkehrswegebau, Beton-Pflaster; STLB-Bau Z LB 615:2023-07 Verkehrswegebauarbeiten; Vergabe-Nr. I/60.31/24/02-VOB:
Im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen von Hoyerswerda sind alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Beton oder Pflaster instand zu halten. Der gegenwärtig noch bestehende Rahmenvertrag endet zum 30.04.2024. Der neue Rahmenvertrag wird für die Zeit vom 01.05.2024 bis 30.04.2025 geschlossen mit der Option, auf je ein weiteres Jahr Vertragsverlängerung, sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich bis zum 31.01. des jeweiligen Kalenderjahres als für beendet erklärt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens am 30.04.2028. Bei Rahmenaufträgen für Zeitvertragsarbeiten werden Auftragnehmer für eine bestimmte Zeit verpflichtet, definierte Leistungen auf Abruf (Einzelbeauftragung) zu den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Die Zeitvertragsarbeiten für die Verehrswegebauarbeiten werden als Rahmenvereinbarungen gemäß § 4a Abs. 1 VOB/A ausgeschrieben. Die maximale Laufzeit nach § 4a Abs. 1 Satz 4 VOB/A von 4 Jahren wird nicht überschritten. Es erfolgt eine Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Nr. 1 VOB/A. Die vom Auftraggeber angegebenen Preise werden dem Auf- und Abgebot der Bieter unterstellt. Dieses Verfahren ist nach § 4 Abs. 4 VOB/A bei regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltungsarbeiten zulässig. Die Verkehrswegebauarbeiten beschränken sich in der Regel auf kleinere und kurzfristig auszuführende Arbeiten. Die Angebotsabgabe erfolgt auf Grundlage des Standardleistungsbuches für das Bauwesen Zeitvertragsarbeiten (Z) STLB-BauZ, Leistungsbereich 615 – Verkehrswegebauarbeiten (Buchausgabe) in der Ausgabe 2023-07 der Beuth Verlag GmbH. Der gesamte Leistungsbereich gemäß Inhaltsverzeichnis des STLB-BauZ 615 mit den Pos. 14 (Baustellenabsicherung) wird nicht beauftragt und brauch nicht mit in die Kalkulation für das Auf- bzw. Abgebot einkalkuliert werden. Auftraggeber für den Abruf der Einzelaufträge sind die Fachgruppen 60.3 (Tiefbau- und Gewässermanagement) und 33.5 (Untere Straßenverkehrsbehörde / Friedhöfe). Nach Kostenschätzung des Fachdienstes Tief- und Straßenbau fallen jährliche Kosten in Höhe von rd. 85.000 € brutto an.
HINWEISE zum STLB-Bau Z LB 615:2023-07 Verkehrswegebauarbeiten:
1. Es besteht für die Bewerber/Bieter die Möglichkeit in der Zentralen Vergabestelle der Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda Einsicht in das Standardleistungsbuch zu nehmen. Eine entsprechende Terminabsprache erfolgt telefonisch unter Tel. 03571 456549.
2. Das STLB-Bau Z LB 615:2023-07 Verkehrswegebauarbeiten kann auch bei der Beuth Verlag GmbH bezogen werden.
KONTAKTDATEN: Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Telefon: +49 30 58885700-00, kundenservice@beuth.de, www.beuth.de;
Link zur direkten Bestellung: https://www.beuth.de/de/technische-regel/stlb-bauz-lb-615/368889743
g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert
h) Aufteilung in mehrere Lose: nein
i) Ausführungsfristen: Beginn: 01.05.2024, Ende: 30.04.2025, Der Rahmenvertrag wird für die Zeit vom 01.05.2024 bis 30.04.2025 geschlossen mit der Option, auf je ein weiteres Jahr Vertragsverlängerung, sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich bis zum 31.01. des jeweiligen Kalenderjahres als für beendet erklärt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens am 30.04.2028.
j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Auf- und Abgebotsverfahren
k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist.
l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2912659/zustellweg-auswaehlen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) entfällt
o) Frist für den Eingang der Angebote: 27.03.2024, 10:00 Uhr; Bindefrist: 26.04.2024
p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben.
q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch
r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Preis 100 %
s) Eröffnungstermin: Datum: 27.03.2024, 10:00 Uhr; Ort: Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.07; Personen, die anwesend sein dürfen: keine Bieter gemäß § 14 VOB/A, da ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen
t) Sicherheiten: nicht angegeben
u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 16 VOB/B sowie den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen.
v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärungen zur Eignung' ist erhältlich: siehe Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben/Erklärungen gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen/einzureichen: Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung; Nachweis der Rechts- und Gesellschaftsform mit entsprechendem Auszug aus dem Handelsregister; Angaben nach § 6 a Abs. 2 Nr. 1 bis 9 VOB/A, insbesondere die Vorlage von aussagekräftigen Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen; Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung; gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse (Hinweis: Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Monate sein.)
x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen, Referat 39 I Vergaberecht, Preisprüfung, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit; Straße, Hausnummer: Stauffenbergallee 2; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: DE; Internet-Adresse: ww.lds.sachsen.de; E-Mail: post@lds.sachsen.de
Straßenbau,Straßenpflaster