Vorinformation zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines Gigabit-Netzes im sog. Betreibermodell nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023.
Der Gemeinde Dörzbach wurde ein Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 erteilt. Auf einen Antrag der Gemeinde Dörzbach hin, wurde ein Wechsel in das Betreibermodell genehmigt.
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