Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (nachfolgend: „Auftraggeber“) beabsichtigt, einen geeigneten Leistungserbringer in der Luftrettung gemäß § 4 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz (RDG) mit der Durchführung der Luftrettung im Wege einer Dienstleistungskonzession zu beauftragen.
Das gegenständliche Verfahren betrifft die Durchführung der Luftrettung mit dem Rettungshubschrauber (RTH) Christoph Ortenau an einem neuen Standort auf dem Gelände des Airport Lahr.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 153, 154 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt.
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