Der Auftragnehmer übernimmt im Auftrag des Landkreises Jerichower Land (Auftraggeber) die Aufnahme (einschließlich Bergung und Transport) und Unterbringung der vom Landkreis auf der Grundlage von § 16 a Abs. 1 S.2 Nr. 2 TierSchG fortgenommen oder sonst auf behördliche Anordnung sichergestellten Tiere. Dies umfasst die Verpflegung, Betreuung und erforderlichenfalls die tierärztliche Versorgung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Tiere entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sowie ggf. deren Weitervermittlung an Dritte oder Herausgabe an den Eigentümer jeweils nach Freigabe durch den Landkreis.
Vorhalten und art- und tierschutzgerechten Unterbringungsmöglichkeiten für mindestens:
50 Hunde, 75 Katzen, 50 Ziervögel, 50 Kleintiere, 5 - 10 Exoten, 25 Großtiere, 50 Nutztiere (je nach Art; auch Wildschweine und Hybriden).
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