Beschreibung
Auszug aus der Leistungsbeschreibung:
2.1 Methodik
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Wid-derchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detail-lierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten, Anhang „7.3.2“).
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung so-wie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfas-sungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfas-sungsperioden wird pro
Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 01. bis 21. Mai,
o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni,
o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli,
o Periode 4: 03. bis 23. Juli,
o Periode 5: 24. Juli bis 13. August.
Pro Jahr sind 18 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten, wobei ein Teil der Untersuchungsgebiete mehrjährig erfasst wird.
Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei je-der Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen.
2.3 Dokumentation der Vorkommen, Datenhaltung
Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.:
• Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise in eine Datenbank (Multi-BaseCS nach Vorgabe
des AG) mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Abspra-che mit dem AG
• die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete.
2.4 Berichte
Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die Untersuchungser-gebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zu-sammengefasst dargestellt werden.
Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern:
Einleitung
Aufgabenstellung
Darstellung der Erfassungsergebnisse für die Untersuchungsgebiete
• Kurzcharakteristik der Untersuchungsgebiete
• Karte mit entsprechenden Vermerken
• Beifügen der Erfassungsbögen inkl. tabellarischer Auflistung aller Begehungsdaten + ange-wandter Methoden, Auflistung der Artnachweise und Umweltvariablen
• Ggf. kritische Methodendiskussion
Anlagen, bestehend aus:
• digitalisierte Transektstrecken als GIS-Shapefiles
• befüllte Excel-Vorlage mit Art- und Umweltdaten
• Artnachweise im Format MultiBaseCS
• Fotodokumentation/externe Fotodatenbank inkl. Beschreibung (mindestens je 5 repräsentative Fotos je Untersuchungsfläche inklusive Übersichtsaufnahmen und repräsentative Detailauf-nahmen der Vegetationsstruktur; Fotobeschriftung inklusive Flächenbezeichnung und Datum)
Teilleistungen und Termine
Für die Teilleistung 1/3 gelten folgende Termine: 22.11.2024 (Prüffrist 30.11.2024).
Für die Teilleistung 2/3 gelten folgende Termine: 21.11.2025 (Prüffrist 29.11.2025).
Für die Teilleistung 3/3 gelten folgende Termine: 20.11.2026 (Prüffrist 30.11.2026).
In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats:
Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung, Berichte, Teilleistungen und Termine, Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Literatur, Anlagen zur Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien"