Die Lutherstadt Wittenberg führt die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs
gemäß § 16 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten
der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) vom 31. Juli 2002 (GVBI. LSA S. 328) durch. Zu
diesem Zweck, beabsichtigt die Lutherstadt Wittenberg mobile Messgeräte und die
für die Auswertung und Verarbeitung der Messdaten notwendige Soft- und Hardware
anzumieten.
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