Öffentliche Ausschreibung

Übernahme und Betrieb eines bundesweiten Verzeichnisses von Krankenhausärzten - KHANR-VZ

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Auftraggeber

GKV-Spitzenverband

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind nach § 293 Abs. 7 SGB V beauftragt, ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte einzurichten und zu betreiben. Die Vereinbarungen zu Art und Aufbau des Verzeichnisses und der enthaltenen Angaben, das Verfahren und die Voraussetzungen zum Abgleich der Arztnummer mit dem Bundesarztregister, die Fortschreibung des Verfahrens sowie die sachlichen und personellen Voraussetzungen treffen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Einvernehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der Auftragsgegenstand ist die Übernahme der betriebsbereiten IT-technischen Lösung (Individualsoftware) für ein Krankenhausarztnummernverzeichnis (KHANR-VZ), der laufende technische Betrieb mit Wartung und Support sowie die Einrichtung einer personell besetzten Geschäftsstelle zur kontinuierlichen Datenpflege und Qualitätssicherung. Der Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre.

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