Der GKV-Spitzenverband K. d. Ö. R., die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. beabsichtigen, einen Vertrag zur Übernahme und zum Betrieb einer zentralen Transplantationsregisterstelle abzuschließen.
Die Einzelheiten zum Auftragsgegenstand und dem geplanten Leistungsumfang ergeben sich aus dem Lastenheft und dem Vertrag.
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