Voraussetzung für die Aktivierung des Flächenpotenzials Buchholz-Nord ist die Schaffung von Planungsrecht sowie die Beräumung und infrastrukturelle Erschließung der Flächen.
Zur Erlangung einer validen Planungsgrundlage sind in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber alle bisherigen gutachterlichen Erkenntnisse zusammenzuführen, der Rahmen der räumlichen Entwicklung zu schaffen, und die elementare Grundlage für die weiteren verbindlichen Planungsschritte, insbesondere für die Aufstellung von Bebauungsplänen und die Erschließungsplanung zu schaffen.
Die Grundlage hierfür bildet ein integrierter städtebaulicher, landschaftsökologischer sowie artenschutzbezogene Fragen berücksichtigender Rahmenplan, dessen Erarbeitung Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
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