Beschreibung
Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.
ÖA-00224-OU
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:
Stadt Bernburg (Saale)
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg (Saale)
Deutschland
Telefonnummer:
+49 34716590
Telefaxnummer:
+49 3471569445
E-Mail-Adresse:
vergabe.stadt@bernburg.de
Internet-Adresse:
www.bernburg.de
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
schriftlich
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
Siehe oben
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):
Entfällt (siehe 9.).
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:
Rahmenvertrag zur Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter Bestattungen
Menge und Umfang:
Rahmenvertrag zur Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter Bestattungen, Menge undUmfang: Abholung vom Sterbeort und Überführung zur Kühlhalle bzw.
Krematorium, Einsargung, Behandlung des Verstorbenen, Überführung der Urne
vom Krematorium zum Friedhof, Verauslagung aller erforderlichen Gebühren
Rahmenvertrag vom 01.06.2024 bis 31.05.2028. In diesem Zeitraum fallen jährlich
ca. 20 bis 25 Bestattungen an. Jede Bestattung wird einzeln, ggf. in zwei Teilaufträgen für Einäscherung und Beisetzung beauftragt.
Ort der Leistung:
Stadt Bernburg (Saale) und Ortsteile
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:
Nein
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:
01.06.2024
Ende der Ausführungsfrist:
31.05.2028
Bemerkung zur Ausführungsfrist:
9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:
unter (URL:)
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18e38533df4-77600abe206aa0cc
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:
15.04.2024 16:00
Ablauf der Bindefrist:
17.05.2024
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlungen erfolgen gem. § 17 VOL/B
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
(Eignung - FB 124)
Abweichend vom Vorstehenden und FB 212, Pkt. 7.1 ist das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-FB 124 (Erklärung zur Eignung) von nichtpräqualifizierten Bietern sowie nichtpräqualifizierten NU vollständig ausgefüllt, d.h inkl. aller erforderlichen Kreuze, Angabe der Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit dem Angebot einzureichen. Für präqualifizierte Bieter und NU ist die PQ-Nummer anzugeben.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis
Ja
15. Sonstiges:
(Ausschlussklausel)
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags.
(Bestbieterprinzip)
Wir weisen darauf hin, dass nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise werden daher nur von demjenigen Bieter angefordert, dessen Angebot nach Abschluss der Wertung der Zuschlag erteilt werden soll, es sei denn, die Erklärungen und Nachweise sind zur Wertung des Angebotes erforderlich.
Verpflichtend vorzulegende Erklärungen sind per E-Mail innerhalb einer nach Tagen bemessenen Frist, die maximal fünf Werktage umfasst, einzureichen. Werden die vorzulegenden Erklärungen nicht innerhalb der Frist eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
(Erklärungen nach TVergG)
Bei Angeboten in Papierform sind die beigefügten Erklärungen zu §§ 11, 14 TVergG LSA mit Datum, Ort und Unterschrift im Original einzureichen. Gleiches gilt für NU mit Ausnahme der Erklärung zu § 14 TVergG LSA (Nachunternehmereinsatz).
Bei Angeboten in Textform (= ohne Signatur) werden diese Erklärungen (vom Bieter und dessen NU) als dem Angebot beigefügt anerkannt, sofern sie maschinenschriftlich ausgefüllt oder handschriftlich unterschrieben und einscannt eingereicht wurden.
(Bieteranfragen)
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
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