Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Bereitstellung von vsl. 3 Zuggarnituren sowie die Betriebsdurchführung von Sonderverkehren auf Anforderung der SPNV-Aufgabenträger innerhalb von NRW sowie von und nach Osnabrück. Die Inanspruchnahme der Sonderverkehre soll vertraglich ab 14.12.2025 erfolgen, die Vertragslaufzeit zehn Jahre betragen. Die Züge sollen i.W. für Fußball-Zusatzzüge auf Anforderung der Bundespolizei eingesetzt werden und stehen darüber hinaus auch für weitere Sonderverkehre zur Verfügung. Da der Umfang der Sonderverkehrsleistungen vorab nicht exakt bezifferbar ist, ist eine Spannbreite zu erbringender Zugkm Gegenstand der Vergabe. Diese Spannbreite beträgt mindestens 25.000 Zugkm und maximal 50.000 Zugkm p.a.
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