Nach den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG, DGUV Vorschrift 1) ist der Auftraggeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Der Auftraggeber (AG) hat die Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zur Verhütung der Gefahren abzuleiten. Die Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und zu dokumentieren. Bei den Gefährdungsbeurteilungen ist der AG verpflichtet, dass von der Unfallversicherung durch Bund und Bahn (UVB) / Selbstversicherer zur Verfügung gestellte Programm „Handlungshilfe 4.0“ zu verwenden. Daraus ergeben sich die Erstellung der Betriebsanweisungen, sowie die entsprechenden Unterweisungen für die Beschäftigten. Die gesetzliche Verpflichtung zum Führen des Gefahrstoffverzeichnisses sowie eines Verzeichnisses für überwachungspflichtige Anlagen ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sowie aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Vor diesem Hintergrund möchte der Auftraggeber folgende Komponenten dieser Pflichten mithilfe der in diesem Vergabeverfahren zu beschaffenden Software erfüllen:
- Online-Arbeitssicherheitsunterweisungen,
- Betriebsanweisungen,
- Gefahrstoffverzeichnis,
- Verzeichnis für elektrische/überwachungspflichtige Anlagen und Prüfmittel (optional)
Lose (1)
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