Beschreibung
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Stadtverwaltung Riesa; Bereich/Abteilung: Stadtbauamt, Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Rathausplatz 1; Postleitzahl: 01589; Ort: Riesa; Land: Deutschland; E-Mail: anita.schwaebe@stadt-riesa.de; Telefonnummer: +49 3525700309; Internetadresse: www.riesa.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur schriftlich abgegeben werden.
d) Art und Umfang der Leistung: Schule " An der Goethestraße" - Beschaffung von interaktiven Displays; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Schule "An der Goethestraße"; Straße, Hausnummer: Goethestraße 21; Postleitzahl: 01589; Ort: Riesa; Land: Deutschland
e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Beginn: 29.07.2024; Ende: 02.08.2024
h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.
i) Angebotsfrist: 09.04.2024, 12:00 Uhr; Bindefrist: 06.06.2024
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: § 15 und § 17 VOL/B
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Nachweise gemäß § 6 VOL/A:
1. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste);
3. Handelsregisterauszug;
4. Gewerbeanmeldung (Gewerbeummeldung);
5. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer;
6. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
7. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Eigenerklärung),
8. Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung),
9. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
(Eigenerklärung),
10. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt wurde (Eigenerklärung);
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste eines Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen (siehe Punkte 1. bis 10.) zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen
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