Mit Verabschiedung des Gesetztes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG) wurde Mitte 2021 die gesetzliche Grundlade für die Ausstattung von bewirtschafteten Rastanlagen und die Ausschreibung des Deutschlandnetzes gelegt. Ziel des SchnellLG ist es eine flächendeckende, attraktive und verlässliche Schnellladeinfrastruktur für die Nutzerinnen und Nutzer, auch auf Bundesautobahnen, bereitzustellen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) soll die Autobahn GmbH des Bundes deutschlandweit rund 400 bewirtschaftete Rastanlagen mit Schnellladeinfrastruktur ausstatten. Für die Umsetzung des SchnellLG ist es erforderlich, die entsprechenden Standorte an das örtliche Energienetz anzuschließen und die erforderliche Leistung zum Betrieb der ermittelten Ladepunkte (pro Ladepunkt 0,2 MW) bereitzustellen
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