Grundsätzlich werden die seeseitigen Vermessungsleistungen in den zu unterhaltenden Hafenbereichen mit eigenem Personal und Gerät des AG durchgeführt. Um eine dauerhafte
Datenerhebung bei technischem oder personellem Ausfall zu gewährleisten, werden die
Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen.
Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Durchführung und Auswertung seeseitiger Kontrollpeilungen über eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren.
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