Der Bund hält seit 2024 rund 40% der Anteile bei der MEYER WERFT GmbH. Während des bis Ende 2028 laufenden Sanierungszeitraums benötigt die öffentliche Hand eine anlassbezogene begleitende Rechtsberatung für die Beteiligungsführung (v. a. Gesellschaftsrecht / Corporate Governance / Mitbestimmungsrecht, EU-Beihilfen- und Fusionskontrollrecht, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht).
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