Rahmenvertrag Beratungsleistungen für die Finanzierung von Neufahrzeugen für die S-Bahn München, damit in Zusammenhang stehende Fragestellungen und für Fahrzeugfinanzierungen der BEG im Allgemeinen
Die Beratungsleistungen dienen im Wesentlichen der Unterstützung der BEG bei der Umsetzung der Finanzierung der 90 Neufahrzeuge für die S-Bahn München. Daneben dienen sie der Unterstützung der BEG bei der Finanzierung ggf. weiterer zu beschaffender Fahrzeuge für die S-Bahn München und in Einzelfällen zur Unterstützung bei Fragstellungen in weiteren SPNV-Ausschreibungen und Verkehrsverträgen der BEG mit Kapitaldienstgarantie und/oder Wiedereinsatzgarantie. Rechtliche Beratungsleistungen sind nicht Vertragsgegenstand.
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