Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Fällungen von Bäumen in einem Rahmenvertrag im Stadtgebiet Krefeld. Dabei müssen die unterschiedlichsten Bäume gefällt werden. Betroffen sind Bäume im Straßenbereich, auf Bestandsflächen, auf Spielplätzen, Grünflächen, sowie im Bereich von Schulen und Kindergärten mit ihren spezifischen Eigenarten. Siehe beiliegende Auflistung. Die dort aufgeführten Standorte beziehen sich auf jeweils einen Baum und sind nach Stadtgebieten sortiert.
Die Straßenbäume sind mit Hubarbeitsbühnen zu erreichen. Für Arbeiten im Bereich der Oberleitungen und für vom Auftraggeber geforderte Nachtarbeit sind Zuschläge pro Straße möglich, müssen aber vorher vereinbart werden.
Die Baumfällungen sind nach Stammdurchmesser (gemessen in 1 Meter Höhe) und Baumhöhe gestaffelt. Die Baumhöhe wurde vor Ort auf +/- 5m geschätzt.
Vor Beginn der Arbeiten am einzelnen Baum hat der Auftragnehmer zu prüfen, ob Belange des Artenschutzes vorliegen, wie z.B. Baumbewohner (Vögel, Fledermäuse, u.s.w.). Hierüber muss der Auftragnehmer die Bauleitung umgehend informieren, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Im Krefelder Stadtgebiet gibt es Umweltzonen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er die notwendigen Vorgaben und Voraussetzung soweit umsetzt, um den erteilten Auftrag abarbeiten zu können. Das Gleiche gilt auch für die Inhalte des Landes-Immissionsschutzgesetz.
Das anfallende Holz geht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
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