Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht.
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