Zur Unterbringung von Geräten verwendet das ZDF 19 Gerätegestelle.
Dazu sollen standardisierte Gestell-Varianten verwendet werden.
Um den Bedarf an diesen Gestell-Varianten schnell und kostengünstig decken zu können, soll
auf der Basis dieses Leistungsverzeichnisses ein Rahmen-Liefervertrag geschlossen werden.
Das ZDF beabsichtigt, dazu mit einem Marktteilnehmer für Gestelle in Standardausführung
und Einzelkomponenten entsprechende Rahmenvereinbarungen gemäß § 4 EG VOL/A
abzuschließen.
Zusammen mit der Rahmenvereinbarung soll sogleich eine erste Bestellung vereinbart
werden. Die in den Preisblättern genannten Abnahmemengen stellen keine Verpflichtung zur
Abnahme durch das ZDF dar. Für die dem ZDF optional eingeräumten optionalen
Beauftragungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Lose (1)
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