Frist abgelaufen

Rahmenvereinbarung über die Funktions- und Eignungsprüfung für das Braunkohlemessnetz NRW (2024-2028)

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Auftraggeber

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
30. April 2024
Veröffentlichungsdatum
20. März 2024

Beschreibung

Das LANUV ist für den Betrieb eines landesweiten Messnetzes für das repräsentative Monitoring der Grundwasserstände und der Beschaffenheit der Grundwasserkörper Nordrhein-Westfalens zuständig. Im Rheinischen Braunkohlerevier ist ein Langzeitmonitoring der Grundwasserstände zur Beweissicherung durchzuführen, da die Grundwasserstände aufgrund der Maßnahmen zur Trockenhaltung der Braunkohletagebaue über mehrere Grundwasserstockwerke großräumig abgesenkt und beeinflusst werden. Das so genannte "Braunkohlemessnetz" wird seit Jahrzehnten betrieben und liefert wichtige Daten für Grundwasserstandsauskünfte, für Grundwassermodelle, für Planungszwecke und zur Ursachenermittlung. Viele der zur Langzeitbeobachtung der Grundwasserstände genutzten Messstellen und Brunnen sind viele Jahrzehnte alt und bedürfen einer systematischen Funktionsprüfung. Alle rd. insgesamt 143 Messstellen des Grundwasserstandsmessnetzes im Rheinischen Braunkohlerevier sollen daher hinsichtlich Funktionstüchtigkeit und Eignung überprüft werden. Dazu gehört insbesondere: - die Erstellung von Messstellenpässen inkl. Stammdatenabgleich, Durchführung von Befahrungen und Funktionsprüfungen an jährlich ca. 30-60 Grundwassermessstellen des Braunkohlemessnetzes im Braunkohlerevier (NRW) in einem Arbeitspaket (AP1) sowie - die Vor- und Nachbereitung und abhängige Baustellenaufsicht bei Regenerierungs-, Sanierungs-, Ersatzneubau- und Reparaturmaßnahmen in einem zweiten Arbeitspaket zu jährlich ca. 5-15 Grundwassermessstellen des Braunkohlmessnetzes, jeweils inkl. Erfolgskontrolle und unter Einhaltung des Stands der Technik (u.a. DVGW-Arbeitsblätter und nach den Vorgaben des LANUV) (AP2). Bestandteil des Auftrags (AP2) ist auch die Planung, Organisation, Durchführung, Auswertung und Abnahme von geophysikalischen Ausbaukontrollmessungen (GM). Die Arbeiten zu AP1+2 sind eng miteinander verzahnt, da sich die Maßnahmen in AP2 aus den Untersuchungen gemäß AP1 direkt ergeben können. Die Leistungen umfassen in den jeweiligen Arbeitspaketen im Wesentlichen: AP1: Prüfung und Bewertung von Messstellen hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit und Eignung zum Verbleib im Monitoringmessnetz gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL); Erstellen von Messstellenpässen inkl. Stammdatenabgleich. AP2: Teil 2-1: Erstellung von Leistungsbeschreibungen (Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen) für Regenerierungs-, Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen an Grundwassermessstellen zur Überwachung der Grundwasserstände im Rheinischen Braunkohlerevier. Teil 2-2: Unterstützung des Auftraggebers bei der Organisation und Betreuung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten vor Ort, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Baustellenaufsicht bei Regenierungs-/Sanierungs- und Reparatur-/ggf. Rückbaumaßnahmen an Grundwassermessstellen und Dokumentation (Baustellenbegleitung) inkl. Erfolgskontrolle (z.B. Pumpversuche) sowie Planung, Durchführung und Auswertung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen und Anfertigung der Abschlussdokumentation. AP3: Zu allen Arbeiten (AP1+2) gehört die Dokumentation gemäß Vorgaben des Auftraggebers, die Übergabe sämtlicher Ergebnisse und die regelmäßige Berichterstattung (viertel-/halbjährlich) gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Es sind regelmäßige Besprechungstermine (in Präsenz am LANUV-Standort Duisburg oder per Videokonferenz) wahrzunehmen. Eine werktägliche Erreichbarkeit ist sicherzustellen. Daher beabsichtigt das LANUV NRW den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren (01.07.2024-30.06.2028) mit einem externen Wirtschaftsteilnehmer (Generalunternehmer). Die Durchführung der Nivellements und ggfs. Notwendiger Reparaturen, Bau-/Regenerierungs-/Sanierungsmaßnahmen der Messstellen werden gesondert beschafft und sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Geophysikalische Maßnahmen gem. Leistungsverzeichnis sind anzubieten und ebenfalls durchzuführen (ggf. Nachunternehmen). Die Einzelheiten der jeweiligen Arbeitspakete ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung nebst der Anlagen 0-3 sowie dem Leistungsverzeichnis.

Lose (1)

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