Die Stadt Bad Münstereifel hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Eigentümer ist die Stadt Bad Münstereifel selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hochbaumaßnahmen, die im Rahmen des Abrufzeitraums umgesetzt werden. Ausgeschrieben wird vorliegend eine Rahmenvereinbarung unter der zu den geschätzten Projekten entsprechend der Leistungsbeschreibung Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination im Wege des Einzelabrufes beauftragt werden. Derzeit steht fest, dass für die 17 in der Leistungsbeschreibung genannten Projekte Leistungen erforderlich werden können. Höchstens werden allerdings für 15 weitere, also insgesamt 32 Projekte Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination abgefragt werden. Das Leistungsbild und die Honorierung des SiGeKos orientieren sich an die Leistungen nach der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 (Stand Juni 2022, 3. vollständig überarbeitete Auflage). Die Verordnung regelt die Planung und Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Planung und Ausführung von Bauvorhaben sowie bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage. In der Planungsphase werden die erforderlichen Rahmen erarbeitet und abgestimmt, um festzulegen, wie die Beräumung der Gewässer abläuft und welche späteren Arbeiten auszuführen sind. Hierfür sind eine frühzeitige Planung und Erarbeitung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes von erheblicher Bedeutung, da durch das Fachwissen der Koordinatoren eine sinnvolle Gestaltung des Beräumungsablaufs erarbeitet werden kann. Hierfür ist vor allem zu beachten, dass der Verlauf der Verrohrungen und Überbauungen sowie der bauliche Zustand der Anlagen zum aktuellen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar sind. Im SiGe-Plan und in den Unterlagen der späteren Arbeiten sollen die Ergebnisse so dokumentiert werden, dass diese als Arbeitshilfe für die Projektbeteiligten dienen. Die Arbeiten müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass die Betriebssicherheit hergestellt und dauerhaft aufrechterhalten wird. Eine Gefährdung der Projektbeteiligten ist auszuschließen. Bei der Kalkulation sind die in der Verordnung festgelegten Regelleistungen, Regelleistungen im Bedarfsfall sowie ausgewählte, Optionale Leistungen zu berücksichtigen. Die Inhalte sind nach der o. g. Verordnung sowie anhand der RAB 32 (2003) zu erarbeiten.
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