Baumkontrollen als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nach FLL-Baumkontrollrichtlinie.
Die Baumkontrolle an flächigen Baumbeständen/Gehölzbeständen ist in Form einer "Negativkontrolle" durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Flächen sind in der Regel einmal jährlich, alternierend, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu kontrollieren.
Die zu untersuchende Gesamtfläche beläuft sich dabei auf ca. 12.800.000 m².
Nach extremen Witterungsereignissen (z.B. Sturm, Nassschnee, Eisregen) oder Unfällen mit Baumbeteiligung kann der Auftraggeber Sonderkontrollen für einzelne Grundstücke anweisen.
Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV.
Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar.
Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen.
Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.
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