Beschreibung
Planungsleistung gem. HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Sanierung des Flachdaches Niveau III an der GS Ländchenweg , Ländchenweg 8 58332 Schwelm
Allgemeine Angaben:
Die Grundschule Ländchenweg wurde im Jahr 1974 errichtet. Die Schule ist ein dreigeschossiges Gebäude mit unterschiedlichen Flachdachebenen.
Es ist beabsichtigt, die Dachfläche Niveau III an die Grundschule Ländchenweg zu sanieren. Die Dachfläche, wurde vor ca. 16 Jahren mit Kunststoffabdichtung erneuert. Die Dachfläche liegt mittig über dem Gebäude und erstreckt sich über eine Ebene.
Hierbei handelt es sich um ein Flachdach mit ca. 1.170 m² Fläche auf dem Grundstück, Ländchenweg 8 in 58332 Schwelm Die Tragdecke besteht aus Stahlbeton, 10 cm dick.
Die vorhandene Abdichtung ist komplett zu entfernen, eine Gefälledämmung aufzubringen und mit einem Gründach zu versehen abzudichten.
Die Dachfläche, die an die Fassade angrenzt, ist aus Brandschutzgründen mit einem 5 m breiten Streifen mit Kies auszuführen.
Der bauliche Ablauf soll in vorzugsweise in den Sommerferien 2024 in einem Abschnitt erfolgen. Zumindest die lärmintensiven Arbeiten sollen in den Sommerferien 2024 weitestgehend abgeschlossen sein.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
2. fachliche Eignung(Referenz):
Eine Referenz für die Planung einer Flachdachsanierung vergleichbaren Umfangs aus den letzten fünf Jahren
3. rechtliche Eignung
keine
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum : 22.04.2024-31.12.2024
VI. Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage wird der beiliegende Werkvertrag "Werkvertrag Fachplanung".
Bitte beachten Sie die Checklite für die Angebotsabgabe
Planungsleistungen Flachdachsnierung