Die Pistole querschnittlich im Kaliber 9mm x 19 soll als Sekundärbewaffnung und in besonderen Lagen als Primärbewaffnung der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr dienen. Die Kampfentfernung ist bis 25 m vorgesehen, die effektive Reichweite für Entfernungen bis zu 50 m. Die Pistole soll in beengten Räumen und in besonderen Lagen, in denen Langwaffen kein geeignetes Mittel zur Auftragserfüllung darstellen, eingesetzt werden können und die dafür erforderliche Durchsetzungsfähigkeit besitzen.
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