Der Landkreis Regen beabsichtigt als zuständige Behörde, die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, aufgeteilt in mehrere Lose, für die Verkehrsleistungen der
Linie 11 (bisher 6081) "Bayerisch Eisenstein - Arber, Bergbahn Talstation" und Linie 10 (bisher 6085/6198) "Bodenmais - Arber, Bergbahn Talstation" nach Art. 5 Abs. 3
VO (EG) 1370/2007 durchzuführen.
Der Landkreis Regen kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 nach.
Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG:
Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt II.3 innerhalb der Dreimonatsfrist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG zu stellen.
Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst.
Lose (4)
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