Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FTTB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt. Der Betreiber berät den Auftraggeber bei technischen und netztopo-logischen Fragestellungen und bringt - sofern vorhanden - eigene Infrastrukturen in das Gesamtnetz ein. Es sind jedoch keine entgeltlichen Planungs- und Bauleistungen Gegenstand dieses Verfahrens.
Der Betreiber hat die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Komponenten zu versehen und betreibt das NGA-Netz zuverlässig, auf eigenes Risiko für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren. Der Betreiber gewährleistet einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene.
Die Anforderungen in technischer, organisatorischer Hinsicht sind dem
Begleitdokumenten zu dieser Ausschreibung zu entnehmen.
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