Zur Vergabe kommen Linienbedarfsverkehrsleistungen (auch bezeichnet als „On-Demand-Verkehr“ oder „ODV“) im Landkreis Schweinfurt sowie im kreisübergreifenden Bediengebiet im Landkreis Haßberge. Es handelt sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt wird.
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