Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 06.09.2024 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen als Nachtexpress.
Als Bediengebiet sind 5 feste Linienwege mit festen Haltestellen festgelegt. Die Verkehrsdurchführung erfolgt als linienbezogener Bedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG.
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