Der AG führt eine unverbindliche Markterkundung gemäß § 24 BVergG 2018 durch. Mit dieser Markterkundung werden Anbieter von ICP-MS Analysegeräte (nachfolgend auch „Anbieter“) eingeladen, eine Interessenbekundung in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung in Übereinstimmung mit den in diesem Dokument enthaltenen Anforderungen abzugeben. Ziel der Markterkundung aus Sicht der AG ist es, einen Überblick über den Markt und seine Leistungsvielfalt sowie über die Möglichkeit der Verwirklichung des genannten Projekts am Markt zu erlangen.
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